Aktueller Überblick über die Rentenreform - Was ist in Planung, was wird sich letztendlich durchsetzen?

Aktueller Überblick über die Rentenreform - Was ist in Planung, was wird sich letztendlich durchsetzen?
Seit Norberts Blüms Ausspruch “Die Renten sind sicher” jagt eine Rentenreform die nächste. Das Resultat: Die Renten werden auf listige Art und Weise gekürzt, der Rentenbeginn hinausgezögert. Die Bürger sind mehr und mehr verunsichert. Tatsache ist, die Entwicklung der Renten in Deutschland, die nicht parallel zur Inflation erhöht werden, ist so unvorhersehbar wie nie.

Im März 2007 hat der Bundestag beschlossen, die Altersgrenze zum Bezug der Altersrente ohne Abschläge von 2012 bis zum Jahre 2029 stufenweise auf das Alter von 67 Jahren zu erhöhen. Sie wird beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1949 stufenweise von heute 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente wird wie jetzt auch frühestens mit 63 Jahren möglich sein. Wer diese Altersrente aber schon mit 63 Jahren beziehen möchte, muss mit einem Abschlag von 14,4 Prozent leben. Wenn das überhaupt möglich ist. Oder er oder sie muss eben doch bis 67 arbeiten.

Ausnahme: Arbeitnehmer, die 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, dürfen weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen. Diese Regelung betrifft derzeit in Deutschland rund 28 Prozent der Männer und etwa vier Prozent der Frauen. Erklärt wird diese verdeckte Rentenkürzung mit blumigen (oder „blümigen“) Thesen.
Angeblich musste diese stufenweise Erhöhung der Altersgrenze zum Rentenbezug aus rentenpolitischen Erwägungen beschlossen werden. Sonst drohe der Rentenkollaps. Die Lebenserwartung steigt weiter, die Geburtenzahlen sinken. Ohne die Verschiebung der Altersgrenze ist es unmöglich, die zur Rentenauszahlung benötigten Beiträge zu erhalten. Grundsätzlich trägt diese äußerst umstrittene Maßnahme dazu bei, den so genannten Generationenvertrag (jung sorgt für alt) aufrecht zu erhalten und die finanzielle Grundlage und damit die volle Funktionsfähigkeit der Rentenversicherung zu erhalten.

Dafür dürfen Rentner ab 2008 mehr zu ihrer Rente hinzuverdienen. Ein entsprechendes Gesetz ist verkündet, diese Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft. Von dieser Änderung betroffen sind Rentner wegen Erwerbsminderung und Altersrentner vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Sie können jetzt bis zu 400 Euro zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass Ihnen die Rente deswegen gekürzt wird. Diese Grenze lag bisher bei 355 Euro. Viele Rentner waren bislang davon ausgegangen, dass sie neben ihrer Rente im Monat 400 Euro dazu verdienen können, ohne ihre Rente zu gefährden. Diese Annnahme erwies sich leider als falsch. Sie hatten durch den zusätzlichen 400-Euro-Job in diesen Fällen nur noch Anspruch auf einen Teil der Rente. Mit dieser Anhebung der Hinzuverdienstgrenze zur Rente auf 400 Euro werden jetzt Rentenkürzungen vermieden und die Verwaltung für die Rentenversicherung wird deutlich erleichtert. Es entfallen aufwendige Prüfungen und eventuelle Rückforderungen.

Der Ausblick in die Zukunft ist düster, zumindest was die Renten betrifft. So wird von der Politik klar formuliert, dass die staatliche Rente lediglich noch eine Art Grundrente bilden soll, neben betrieblicher und privater Rente. Vermutet wird, dass die Lebensarbeitszeit trotz gerade für ältere Arbeitnehmer fehlender Arbeitsplätze mit zukünftigen Rentenreformen noch weiter verlängert wird. Oder dass es eine Art Grundrente in gleicher Höhe für jeden gibt, egal ob er in die Rentenversicherung eingezahlt hat oder nicht. Ähnlich der Grundsicherung, die es jetzt schon an Stelle von Sozialhilfe für Personen gibt, die altersbedingt oder durch dauerhafte Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, deren Einkünfte jedoch nicht zum Leben reichen.

Immerhin sollen die Renten in diesem und im kommenden Jahr stärker angepasst werden. Jedoch gab es die letzten drei Jahre keine Erhöhung. So reichen die Anpassungen nicht einmal für den Inflationsausgleich. Aber wenigstens mit der Pflegereform, die zum 1. Juli in Kraft tritt, erhält die ältere Bevölkerung einige Vergünstigungen.

Sicher ist, dass in Deutschland die Altersarmut zunehmen dürfte. Immer weniger Beschäftigte haben dauerhaft einen Vollzeitjob. So wird kaum noch ein Arbeitnehmer in der Lage sein, 45 Jahre Beitragszahlung in die Kasse der Rentenversicherung nachzuweisen. Und die sind zum Erreichen der vollen Altersrente nötig. Eines ist also sicher: Nichts ist derzeit so unsicher wie die Rente.

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Beschäftigungsnachweise für Ostdeutsche

Laut FINANZtest haben 1,3 Millionen Versicherte aus der ehem. DDR ein Lückenhaftes Rentenkonto. Dies betrifft überwiegend Versicherte der Jahrgänge 1977 und älter.
Wer also sicher gehen möchte, sollte überprüfen, ob alle Beschäftigungsnachweise bei der zuständigen Anstalt vorliegen.

Denn wer sie nicht nachliefert, büßt Rentenbeträge ein.

Die Frist für die Nachreichung wurde auf Ende 2011 fesgelegt und bestätigt.

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Anspruch auf Riester Rente?

Über 8 Millionen Menschen in Deutschland profitieren bereits von den staatlichen Zulagen zur Riester-Rente. Wer sich mit dem Thema Altersvorsorge auseinander setzt sollte deshalb diese privat finanzierte Rente nicht unbeachtet lassen. Doch nicht jeder hat Anspruch auf Zulagen oder Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten. Welche Personen zulagenberechtigt sind und wer keinen Anspruch auf die Altersvorsorgezulage besitzt soll im Nachfolgenden geklärt werden:

Die Zulagenberechtigung wird durch § 10a EStG geregelt.

Anspruch auf Zulage besitzt, wer der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt und zu folgenden Personen zählt:

• Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige
• Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
• Bezieher von Arbeitslosengeld
• Bezieher von Krankengeld
• Kindererziehende (max. für die ersten drei Lebensjahre)
• Wehr- und Zivildienstleistende
• Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z.B. Pflege von Familienangehörigen)
• geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag aufgestockt wird
• Bezieher von Vorruhestandsgeld (wenn diese zuvor pflichtversichert waren)
• Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen
• Amtsträger
• Harz-IV-Empfänger
• Ehepartner eines Zulagenberechtigten

Keinen Anspruch auf die Altersvorsorgezulage besitzen:

• Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
• Versicherte, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind
• Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen
• geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken
• Altersrentner
• Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit
• nicht rentenversicherungspflichtige Studenten
• Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen

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Rentenanspruch bei Langzeitarbeitslosen

Derzeit machen viele Gerüchte über den Rentenanspruch bei Langzeitarbeitslosen die Runde. Doch wie sieht es nun genau bei knapp 2 Millionen Menschen in Deutschland aus, die Hartz IV beziehen?

Langzeitarbeitslose konnten bisher einen sogenannten fiktiven Verdienst für den Rentenanspruch geltend machen.

Bisher wurde den ALG-II Empfängern ein fiktives monatliches Einkommen von 400€ angerechnet.

Aufgrund einer Neuregelung im Sozialgesetzbuch sank dieses Einkommen auf nur noch 250€. Dies hat zur Folge, dass der Rentenanspruch pro Jahr nur noch um 2,18€ steigt, statt um 4,30€.

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Altersarmut vermeiden - Wenn das Geld nicht reicht.

In diesem Beitrag möchte ich ein wenig durchleuchten, welche Möglichkeiten sich für Rentner bieten, um sich ggf. etwas nebenbei zu verdienen, für den Fall, dass die Rente nicht reicht.

Ein 80 Jähriger Serviceangestellter in einer Amerikanischen Fast-Food Kette. In Deutschland kaum vorstellbar, jedoch in einer gewissen Form existent. Wenn die Rente nicht ausreicht um Haus,Hof und die Eigenleistungen an Versicherungen zu finanzieren greifen viele Rentner auf die Nebenverdienstmöglichkeit zu, um die Rente ein wenig aufzupolieren.

Doch auch bei dieser Möglichkeit setzt “Vater Staat” klare Grenzen, zumindest bei Frührentnern.

Verdienstgrenze bis 65 Jahre

  • Pro Monat max. 350€ brutto
  • 2x im Jahr darf der Frührentner davon abweichen und bis zu 700€ brutto beziehen
  • Bis monatl. Zusatzeinkommen von 400€ keine Sozialversicherungsabgaben.

Sollte der Nebenverdienst sich stetig über der Verdienstgrenze befinden, werden Abzüge in der Rente fällig. Die Rente wird bei solchen Fällen, je nach Höhe der Abweichung, als 1/2, 1/3 oder 2/3 Rente ausgezahlt. Der Frührentner sollte seinen Nebenverdienst in Form einer Änderungsmitteilung melden. Der Rentner über 65 muss dies nicht.

Verdienstgrenze ab 65 Jahre

  • keine monatl. Grenze gesetzt
  • Steuerpflichtig bei Überschreitung des Jahresfreibetrages von 7664€ (ledig)

Krankenkassenbeiträge müssen erst ab einem monatl. Zusatzeinkommen von 400€ entrichtet werden. Jedoch sind diese Beiträge ermäßigt. Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden nicht fällig.

Unser Durchschnittsrentner mit einer monatl. Rente von ca. 1071,33€ darf monatl. zusätzlich 638,66€(7664€ / 12 Monate) mit einem Nebenjob verdienen, ohne zusätzliche Abgaben leisten zu müssen.

Dieser Rentner hätte nun 1709,99€ monatl. zur Verfügung.

(Angabe ohne Gewähr)

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Auswirkungen der “Rente mit 67″ auf die Witwen- und Witwerrente

Auswirkungen der “Rente mit 67″ auf die Witwen- und Witwerrente

momentan gilt:

  • ab Vollendung des 45. Lebensjahres der Witwe/des Witwers werden 55 Prozent der (rechnerischen) Erwerbsminderungsrente des verstorbenen Ehepartners als Hinterbliebenenversorgung gezahlt.
  • vor dem 45. Lebensjahr werden lediglich 25 Prozent gezahlt (wenn keine minderjährigen Kinder erzogen werden)

das ändert sich durch das Inkrafttreten des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz:

  • ab dem Jahr 2012 wird die Altersgrenze der Witwen bzw. der Witwer zur Erlangung der Großen Witwen- bzw. Witwerrente schrittweise bis zum Jahr 2029 auf das 47. Lebensjahr angehoben.

Damit klar wird, wovon hier die Rede ist, folgendes Rechenbeispiel für die aktuelle Regelung:

ein Arbeitnehmer erzielt ein mtl. Bruttoeinkommen in Höhe von 2.500,00 EUR. Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente würde sich fürr diesen Arbeitnehmer auf ca. 875,00 EUR (!) belaufen. Stirbt dieser Arbeitnehmer so hätte seine hinterbliebene Ehefrau folgende Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung:

Große Witwenrente

  • 481,25 EUR

Kleine Witwenrente

  • 218,75 EUR .

(Angaben ohne Gewähr)

Ich frage: Wie soll die Witwe Ihren Lebensunterhalt und/oder die Versorgung und Erziehung der Kinder finanzieren?

Ich sage: jedes Ehepaar, das seine Hinterbliebenenversorgung nicht durch private Vorsorge (Lebensversicherung u.ä.) regelt, handelt fahrlässig!

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Rente mit 67

Bundesrat und Bundestag haben das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Damit steht fest:

Die Regelaltersgrenze wird ab den Jahrgängen 1947 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Alle ab 1964 Geborenen können abschlagsfrei erst mit dem 67. Lebensjahr in Rente gehen!

Das hat gravierende Auswirkungen auf die Situation der Alterseinkünfte der zukünftigen Rentner. Denn bei vorzeitigem Rentenbezug werden die Abschlägege (lebenslange Rentenkürzungen) nicht mehr wie bisher vom 65. Lebensjahr gerechnet, sondern vom 67. Wer früher in den Ruhestand gehen will (oder muss) muss pro Jahr auf 3,6% seiner Rentenleistung verzichten.

Beispiel: vorzeitiger Rentenbezug mit 65 (!) = - 7,2% Rente lebenslang…

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Rekordjahr bei Riester-Rente

Laut Amberger Zeitung vom 15.05.2007, wird die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in diesem Monat ca. 740 Millionen Euro an Zulagen an Nutzer der Riesterförderung auszahlen. So viel wie noch nie.

Hier noch einmal die Zulagen Beträge, für alle, die immer noch behaupten: “Riester? Ist nix für mich…”:

  • Grundzulage = 114 EUR
  • Kinderzulage = 138 EUR .

Ab kommendem Jahr gibt es noch mehr:

  • Grundzulage = 154 EUR
  • Kinderzulage = 185 EUR .

Dazu kommen ggf. interessante Steuervorteile.

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steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen

Geleistete Beiträge für so genannte Vorsorgeaufwendungen finden im Rahmen der Steuererklärung Anerkennung durch das Finanzamt. Dabei wird zwischen Aufwendungen für Rentenversicherungen und anderen Vorsorgeaufwendungen, zum Beispiel Krankenversicherungen, unterschieden. Die steuerlichen Gegebenheiten für Altersvorsorgeaufwendungen habe ich bereits ausführlich hier im Blog unter der Rubrik “Basisrente” bzw. “Rürup-Rente” beschrieben.

Heute möchte ich die Regelungen über “Andere Vorsorgeaufwendungen” kurz erörtern:

diese finden bis zum Höchstbetrag von 1.500,00 EUR im Jahr steuerliche Berücksichtigung, wenn der/die Versicherte die Beiträge für die Krankenversicherung nicht vollständig alleine zahlen muss.

Folgende Aufwendungen finden in diesem Fall bis zur genannten Höchstgrenze (nach Günstigerprüfung! u.U. gilt dann altes Recht) Berücksichtigung:

Beiträge für

  • Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Krankenhaustagegeldversicherung und Krankentagegeldversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kurkostenversicherung
  • Unfallversicherung
  • selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Lebensversicherung und/oder Rentenversicherung mit und ohne Kapitalwahlrecht deren Beginn vor dem 01.01.2005 war und die bespart wurde.

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Altersvorsorge für Frauen besonders wichtig

Fehlende Versicherungsjahre und somit geringere Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung ergeben bei vielen Frauen oft eine zu niedrige Altersrente.

So lag die durchschnittliche Altersrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2005 für Männer bei 995 EUR und für Frauen bei 508 EUR! (Quelle: Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung)

Dieses Manko vieler Frauen bei den Altersbezügen aus der GRV resultiert aus:

  • Kindererziehungszeiten
  • Pflege von Familienangehörigen
  • geringere Einkünfte als Männer
  • oft nur Beschäftigung auf 400 EUR-Basis
  • Teilzeitbeschäftigung um Haushalt und Kindererziehung sicherzustellen
  • usw., usw. …

Zu der geringeren Rentenerwartung gesellt sich eine höhere Lebenserwartung der Frauen. Aus meiner eigenen Erfahrung als Versicherungsfachmann weiß ich, dass immer noch viele Frauen (und Männer) wenig Handlungsbedarf bei der Regelung ihrer Altersvorsorge sehen. Die Begründung ist meistens: “Mein Mann bekommt später `mal genug Rente… das reicht für uns beide…”

Eine Fehleinschätzung der Lage, die viele Witwen mit Altersarmut “bezahlen” müssen, denn selten ist die Hinterbliebenenversorgung ausreichend geregelt! Meistens kommt das böse Erwachen, wenn der Gatte unerwartet verstirbt.

Deshalb: Liebe Frauen stellt Eure Altersvorsorge auf eigene Füße und beginnt so früh wie möglich damit! Je früher eine Private Rentenversicherung abgeschlossen wird, desto geringer ist der Beitragsaufwand…

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