Archiv des MonatsNovember, 2006

Jetzt Steuern sparen und gleichzeitig Rente regeln

Die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) entwickelt sich durch überarbeitete Steuerregelungen zum interessanten Vorsorgeprodukt. Durch Wegfall der Günstigerprüfung werden Beiträge zur Basisrente vom ersten EURO an steuerlich berücksichtigt.

So können in 2006 beim Ledigen 62% von 20.000 EUR, also max. 12.400 EUR berücksichtigt werden (bei Eheleuten 62% von 40.000 EUR). Für Selbständige greift hier meistens der volle Betrag, bei Angestellten abzüglich der Aufwendungen für die Gesetzliche Rentenversicherung.

Der Besteuerungsanteil für Leistungen aus der Basisrente greift erst 2040 zu 100%. Somit ergibt sich insbesondere für ältere Jahrgänge, die vor diesem Zeitpunkt in den Ruhestand gehen, doppelte Attraktivität.

Wer jetzt handelt, kann sogar rückwirkend zum 1. Januar 2006 von den neuen Steuervorteilen profitieren.

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Witwenrente

Im Zuge der geplanten Anpassung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr wird es auch Veränderungen bei der Witwenrente geben.

Bisher gab es die große Witwenrente für Witwen / Witwer ab dem 45. Lebensjahr. Ab dem 01.01.2007 soll es diese nun erst ab dem 47. Lebensjahr geben. Dabei werden 55% der vollen Erwerbsminderungsrente des/der Verstorbenen als große Witwenrente gezahlt.

Jüngere Witwen bzw. Witwer erhalten die kleine Witwenrente (außer, wenn minderjährige Kinder erzogen werden). Hier werden für 2 Jahre 25% der vollen Erwerbsminderungsrente des/der Verstorbenen gezahlt.

Bezog der/ die Verstorbene bereits Altersrente, dann gilt diese als Berechnungsgrundlage.

Fazit: die Hinterbliebenenversorgung muss neben der Altersvorsorge auch entsprechend geregelt werden, damit im Fall der Fälle die betroffenen Lebenspartner und Kinder nicht in Existenznöte geraten!

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Schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre

Die Regelaltersgrenze soll ab dem Jahr 2012 (betrifft Geburtsjahrgänge 1947) bis zum Jahr 2029 (Geburtsjahrgänge 1964) schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden.

Ausnahme: Versicherte mit 45 Versicherungsjahren bekommen mit 65 die abschlagsfreie Rente. Jedoch gilt auch hier: für alle die vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen wollen, werden die Abschläge vom 67. Lebensjahr an gerechnet.

Wann geht welcher Jahrgang ohne Abschlag in Rente (bei 45 Versicherungsjahren!):

  • 1947 = 65 + 1 Monat
  • 1948 = 65 + 2 Monate
  • 1949 = 65 + 3 Monate
  • 1950 = 65 + 4 Monate
  • 1951 = 65 + 5 Monate
  • 1952 = 65 + 6 Monate
  • 1953 = 65 + 7 Monate
  • 1954 = 65 + 8 Monate
  • 1955 = 65 + 9 Monate
  • 1956 = 65 + 10 Monate
  • 1957 = 65 + 11 Monate
  • 1958 = 66
  • 1959 = 66 + 2 Monate
  • 1960 = 66 + 4 Monate
  • 1961 = 66 + 6 Monate
  • 1962 = 66 + 8 Monate
  • 1963 = 66 + 10 Monate
  • 1964 = 67

Kommentar

Wer die Riester-Förderung nicht nutzt, verzichtet auf Bares

Für ein Ehepaar (Mann 35 Jahre alt, Frau 33 Jahre alt) mit 2 Kindern
(7 Jahre und 10 Jahre alt) sind das bis zu +16.045,00 EUR!!!

Kommentar

Zeitpunkt des Eintritts in den finanziell gesicherten Ruhestand jetzt selbst bestimmen…

Fakt ist: die volle Rente für Geburtsjahrgänge ab 1964 gibt es erst mit 67. Darauf hat sich die Regierung geeinigt. Dies kommt einer Kürzung des gesetzlichen Rentenanspruchs von 7,2 % gleich.Man kann nur hoffen, dass dieser Weckruf nun auch den hartnäckigsten “Vorsorgeignoranten” wachrüttelt. Für alle Tiefschläfer hier der Eimer mit kaltem Wasser:

  • die Rentenreformen der vergangenen Jahre haben die Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung deutlich (!) vermindert
  • mit Einführung des neuen Alterseinkünftegesetzes 2005 steigen die Steuern auf Rentenleistungen stetig von Rentnerjahrgang zu Rentnerjahrgang
  • wer im Jahr 2040 Rentner wird, muss mit ca. 38 % seines bisherigen Bruttoeinkommens seinen Lebensunterhalt bestreiten; Beispiel: bei 2.200,00 EUR Bruttoverdienst sind das 836,00 EUR zum Leben!!!
  • 38 % gibt es aber auch nur dann, wenn man 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat
  • das jedoch schaffen nicht viele: derzeit sind das gerade mal 36 % der Männer und 7 % der Frauen; für alle anderen gibt es noch weniger!
  • wer nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten will oder kann, bekommt für jeden Monat, den er/sie früher in Rente geht 0,3 % weniger Rente. Und das lebenslang!
  • Beispiel für alle Jahrgänge ab 1964: wer mit 60 in den Ruhestand gehen will (oder muss) bekommt 25,2 % weniger Rente!

Von einem entspannten Ruhestand kann da keine Rede mehr sein. Aber diese Negativlage birgt auch Chancen für all diejenigen, die ihre Private Altersvorsorge verantwortungsbewusst ins Auge fassen, denn: wer frühzeitig damit beginnt, für`s Alter zu sparen und dabei auch noch die richtigen Entscheidungen trifft (d.h. die richtigen Vorsorgeprodukte von TOP-Anbietern wählt), bestimmt seinen Eintritt in den finanziell gesicherten Ruhestand selbst.

Warum also nicht bereits mit 55, 57 oder 60 dem stresserfüllten Arbeitsalltag den Rücken kehren?

Š

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Warum wird die Gesetzliche Rentenversicherung teurer?

Für die nachhaltig stabile Rentenfinanzierung muss der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,5% auf 19,9% angehoben werden - so argumentiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Diese Erhöhung soll zum 01.01.2007 gelten. Eine Zustimmung des Bundesrates ist dafür nicht erforderlich, jedoch müssen die Koalitionsfraktionen diesem, von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf zustimmen.

Der Beitrag soll bis zum Jahr 2009 bei 19,9% bleiben und danach “behutsam” weitersteigen…

Auch für Landwirte und Bergleute soll es teurer werden:

  • der Beitrag in der Knappschaftlichen Rentenversicherung soll von 25,9% auf 26,4% erhöht werden,
  • für Landwirte soll der Beitrag von derzeit 199,00 EUR monatlich auf 204,00 EUR monatlich steigen (alte Bundesländer); für Landwirte(neue Bundesländer) von 168,00 EUR auf 176,00 EUR.

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Starthilfe für Kinder …

Die heutige Elterngeneration hat die Notwendigkeit der Privaten Altersvorsorge erkannt und handelt entsprechend, um die Existenz im Alter sichern zu können.

Für Eltern muss aber neben der eigenen Vorsorge auch die Frage der Altersvorsorge der eigenen Kinder gestellt werden. Die Argumentation “Das müssen die (Kinder) später selber alleine regeln…” zählt nicht. Als Eltern tragen wir unseren Kindern gegenüber Verantwortung, vor allem in dem Wissen, dass die gesetzliche Versorgung der nachfolgenden Generationen alles andere als gesichert ist!

Den eigenen Kindern “Starthilfe” für die Private Altersvorsorge zu geben stellt uns Eltern vor keine unlösbare Aufgabe. So können zum Beispiel bereits mit 25,00 EUR mtl. ca. 500,00 EUR lebenslange, private Altersrente für ein 4jähriges Kind “vorgespart” werden. Diese 25,00 EUR sind über das Kindergeld für jedermann finanzierbar und können vom Kind ab Bezug einer Ausbildungsvergütung, leicht selbst weiter finanziert werden.

Der entscheidende Vorteil ist hier das frühe Eintrittsalter. Würde das gleiche Kind, als 18jähriger Erwachsener, die gleiche private Rentenleistung ansparen wollen, müßte es ca. 45,00 EUR monatlich aufwenden. Also deutlich mehr Beitrag (80% mehr!!!) für die gleiche Leistung!

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Riesterrente ersetzt keine Private Altersvorsorge!

Die Riesterrente hat die Aufgabe die immer größeren Lücken der gesetzlichen Versorgung auszugleichen. Sie soll nicht und kann nicht die Altersvorsorge regeln!

Dennoch ist die Riesterrente ein Muss für alle Förderberechtigten und deren Ehepartner. Denn neben der Förderung der Beitragszahler fließen auch Zulagen für Kinder in den Vertrag. Zusätzlich ist sie für viele ein steuerlich interessantes “Geschäft”. So lassen sich ggf. Beiträge im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Mit dem Ergebnis, daß zu viel gezahlte Einkommenssteuer vom Finanzamt erstattet wird (Sonderausgabenabzug).

Somit ist die Riesterrente ein “Rendite-Knaller” für alle Förderberechtigten, ohne auf Flexibilität verzichten zu müssen. Denn die Eigenbeiträge sind einkommensabhängig, lassen sich variabel anpassen oder sogar aussetzen.

Fazit: Wer die Riesterrente nicht nutzt, verzichtet auf Bares!

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Frauen müssen bei der Privaten Altersvorsorge schnell aktiver werden!!!

500 EUR zum Leben? Im Monat? Wie soll das gehen?

So “viel” Rente bekommen derzeit Frauen durchschnittlich in Deutschland monatlich von Vater Staat überwiesen. Und für die meißten der heutigen Rentnerinnen ist der Ruhestand damit zu Existenzkampf geworden.

Ca. 42% der Frauen (zukünftige Rentnerinnen) betreiben noch immer keine bzw. keine ausreichende Altersvorsorge!Wer jetzt nicht vorsorgt riskiert Altersarmut! Rund 3/4 der heute 30- bis 59jährigen Frauen werden im Alter keine ausreichenden Einkünfte haben (Studie des DIA), wenn sie jetzt nicht handeln.

Vor allem Hausfrauen und Mütter ohne eigenes Einkommen gehören zur Risikogruppe.

Viele Frauen “verlassen” sich immer noch alleine auf die Absicherung durch den Ehemann. Ein fataler Fehler, wie die folgenden Fakten belegen:

  • inzwischen wird fast jede zweite Ehe geschieden
  • die Hinterbliebenenversorgung (Witwenrente) liegt im Schnitt derzeit! bei 553 EUR monatlich…

Dabei können gerade Frauen mit geringem oder keinem Einkommen und Mütter im Besonderen von der staatlich geförderten Altersvorsorge profitieren! Jetzt handeln und informieren - heißt die Devise.

Š

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Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich förderfähig…

Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung werden als Zusatzversicherung in der Basisrente steuerlich gefördert!

Förderquote = ca. 30 bis 50%!!!

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