Jetzt Steuern sparen und gleichzeitig Rente regeln
Die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) entwickelt sich durch überarbeitete Steuerregelungen zum interessanten Vorsorgeprodukt. Durch Wegfall der Günstigerprüfung werden Beiträge zur Basisrente vom ersten EURO an steuerlich berücksichtigt.
So können in 2006 beim Ledigen 62% von 20.000 EUR, also max. 12.400 EUR berücksichtigt werden (bei Eheleuten 62% von 40.000 EUR). Für Selbständige greift hier meistens der volle Betrag, bei Angestellten abzüglich der Aufwendungen für die Gesetzliche Rentenversicherung.
Der Besteuerungsanteil für Leistungen aus der Basisrente greift erst 2040 zu 100%. Somit ergibt sich insbesondere für ältere Jahrgänge, die vor diesem Zeitpunkt in den Ruhestand gehen, doppelte Attraktivität.
Wer jetzt handelt, kann sogar rückwirkend zum 1. Januar 2006 von den neuen Steuervorteilen profitieren.