Das “Rentenversicherungs-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz” - ein Name, der zum schmunzeln verleitet, aber zum Lachen gibt es keinen Grund…
Dieses Gesetz soll am 01.01.2008 in Kraft treten. Es wurde durch das Bundeskabinett am 29.11.2006 beschlossen und verabschiedet. Der Grundtenor des Rentenversicherungs-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz lautet: schrittweise Anhebung des Rentenbeginnalters vom derzeit 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr. Die Folgen des, um zwei Jahr verschobenen Rentenbeginns sind gravierend und haben Auswirkungen auf die gesetzliche und private Versorgung.
Hier die wichtigsten Auswirkungen im Überblick:
- ab dem Jahrgang 1947 wird das Rentenalter angehoben
- alle die im Jahr 1964 geboren sind, gehen erst mit 67 abschlagsfrei in Rente
- für Rentner, die im Ausland leben, sollen Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung entfallen
- aus Verträgen zur Riesterrente und Basisrente, die erst ab dem 01.01.2012 abgeschlossen werden, dürfen Leistungen nur ab dem 62. Lebensjahr zulagenunschädlich entnommen werden
- wer an der Altersteilzeit teilnehmen will, hat nur noch bis zum 31.12.2006 Zeit, diese zu vereinbaren.