Kindererziehungszeit
Eltern, die auf Grund von Kindererziehungszeit beurlaubt sind, sind unmittelbar förderberechtigt. Der zu zahlende Eigenbeitrag ergibt sich somit auch hier aus dem Bruttoeinkommen des Vorjahres. Jedoch muss mindestens der Sockelbeitrag gezahlt werden, da es sich in diesem Fall nicht um einen abgeleiteten Vertrag handelt.
Kinderzulage trotz Ausbildung
Kinder, die sich in einer Berufsausbildung befinden, haben in der Regel einen unmittelbaren Anspruch auf die Riester-Zulage. Besteht Anspruch auf Kindergeld, haben natürlich auch die Eltern (ein Elternteil) weiterhin Anspruch auf die Kindergeldzulage für dieses Kind.
Zuordnung der Kinderzulage
Unabhängig davon, wer von beiden kindergeldberechtigt ist, wird bei verheirateten, zusammenveranlagten Partnern die Kinderzulage in der Regel dem Vertrag der Mutter gutgeschrieben. Bei getrennt lebenden bzw. ledigen, förderfähigen Personen gilt statt dessen: die Kinderzulage erhält der oder die Kindergeldberechtigte.
Beamte
Beamte sind unmittelbar förderberechtigt. Zur Gewährung der stattlichen Zulage benötigt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen in Berlin die Besoldungsbezüge bzw. Amtsbezüge. Die Meldung darüber muss von der zuständigen Besoldungsstelle des Beamten erfolgen.
Zusätzlich müssen Beamte eine Zulagennummer beantragen.
Anbieterwechsel
Grundsätzlich hat jeder Riestervertragsinhaber das Recht seinen Altersvorsorgevertrag vor dem Beginn der Auszahlungsphase zu kündigen, um das bisher angesammelte Kapital auf einen anderen¼br /> Riestervertrag (bei einem anderen Anbieter) zu übertragen.
Die Kündigungsfrist beträgt: drei Monate zum Ende des Kalendervierteljahres.
Dauerzulagenantrag
Gute Anbieter von Riesterverträgen räumen ihren Kunden die Möglichkeit der Dauerzulagenvollmacht ein. Somit entfällt für die förderfähige Person das jährliche Ausfüllen des umfangreichen Zulagenantrages. Denn der Anbieter leitet dann die entsprechenden Angaben und Daten pünktlich, nach vorheriger Abfrage des Einkommens und der Höhe der zulagenberechtigten Kinder vom Kunden, im Auftrag an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiter.
Kapitalentnahme für Kauf oder Bau der eigenen Wohnimmobilie
Unter bestimmten Voraussetzungen kann aus dem Riestervertrag (jedoch nicht aus der Betrieblichen Altersversorgung) Kapital für den Kauf oder den Bau der eigenen Wohnimmobilie entnommen werden. Die Höhe des Entnahmebetrages muss zwischen 10.000 und 50.000 EUR liegen. Die Rückzahlung in den Altersvorsorgevertrag muss bis zum 65. Lebensjahr in monatlichen, konstanten Raten erfolgen. Rückzahlungsbeginn: zwei Jahre nach Kauf bzw. Bau der Wohnimmobilie.