Archiv des MonatsMärz, 2007

Riester: … im Erbfall nur für Ehepartner.

Stirbt ein Riester-Vertragsinhaber müssen die erhaltenden, staatlichen Zulagen, sowie Steuervorteile zurückerstattet werden.

Ausnahme: zusammen lebende Ehepartner. In diesem Fall kann das gesamte, angesparte Kapital übertragen werden.

Sollte der überlebende Ehepartner bis dahin keinen eigenen Riestervertrag besitzen, so macht das nichts. Denn er oder sie kann diesen erst zum Zweck der Übertragung des angesparten Vermögens aus dem Riestervertrag des verstorbenen Partners abschließen.

Dabei ist es unerheblich, ob der oder die Übernehmende zum förderfähigen Personenkreis gehört.

Quelle: VI-Report 10/2007

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Unterschiede bei Ablaufleistungen sind enorm!

Die Wahl des richtigen Versicherers beim Abschluß von Kapitallebensversicherungen und Privaten Rentenversicherungen ist entscheidend für die Ergebnisse bei den zu erwartenden Leistungen.

Vor allem und insbesondere auch deswegen, weil die Zeiten, in denen die Leistungen steuerfrei ausgezahlt wurden, definitiv vorbei sind. Soll heißen: von den bei Vertragsablauf fälligen Leistungen müssen, je nach Art des Vertrages, Steuern abgeführt werden. Somit gibt es u.U. einen spürbaren Unterschied zwischen der bereit stehenden Bruttoleistung und dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Nettobetrag!

Um so wichtiger ist es doch, dass man bei der Regelung seiner Altersvorsorge einen (nachweisbar!) starken Partner auswählt, damit der Betrag, der nach Abzügen zur Verfügung steht, so hoch wie möglich ausfällt.

Und gerade hier liegt der Hase im Pfeffer. Es gibt Versicherer (um genau zu sein: es gibt einen Versicherer…), die liegen mit ihren erbrachten Ablaufleistungen ca. 30 Prozent über dem Markt-Durchschnitt. Andere haben Mühe diesem nahe zu kommen.

Beispiel (ohne Namen zu nennen…):

nach 30 Jahren Laufzeit wurden die Ablaufleistungen von Versicherern verglichen (Ablauf = 31.12.2005). Alle Verträge wurden mit identischem Beitrag bespart. Der Markt-Durchschnitt der Ablaufleistung beträgt 96.989,00 EUR.

In diesem Vergleich erzielt der Primus eine Ablaufleistung von sage und schreibe 124.810,00 EUR. Das Schlußlicht dieses Vergleichs erzielt 94.396,00 EUR.

Das bedeutet: 30.414,00 EUR mehr für einen der beiden Versicherten, bei gleicher Sparleistung!!! (Quelle: map-report | www.map-report.com)

An den Leser dieses Artikels: Wollen Sie Gewissheit haben, dass Ihre Altersvorsorge in guten Händen ist? Gerne sende ich Ihnen ein unverbindliches (Vergleichs-)Angebot vom branchenbesten Versicherer.

Sie geben die Vertragsparameter vor (Geburtsdatum, Geschlecht, Beitragshöhe, Laufzeit, Vertragsart:Rentenversicherung oder Lebensversicherung), ich sende Ihnen die Berechnung per Email. Unverbindlich und kostenfrei!

Im Impressum finden Sie meine Email-Adresse, um mit mir Kontakt aufzunehmen. Diese Mühe könnte für Sie bares Geld wert sein (siehe oben)!

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Weniger Rentenanspruch durch Arbeitslosigkeit

Arbeitslose verlieren bei ihren späteren Rentenansprüchen, obwohl über die Agentur für Arbeit Beiträge in die Rentenversicherung fließen. Der Grund dafür ist, dass nur ca. 80 Prozent des letzten Einkommens die Grundlage für die Höhe der Rentenbeiträge bildet. Daraus folgt: weniger Entgeltpunkte durch Arbeitslosigkeit.

Empfänger von Arbeitslosengeld II büßen noch mehr Ihres zukünftigen Rentenanspruchs ein. Denn hier bildet das tatsächlich gezahlte Arbeitslosengeld die Grundlage für die Höhe der, durch die Agentur für Arbeit, zu entrichtenden Beiträge in die Rentenversicherung.

Keine Rentenansprüche erwerben Arbeitslose für die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit, deren Antrag auf ALG II abgelehnt worden ist.

Tipp:

Für Bezieher von Arbeitslosengeld bietet ein Vertrag zur Riester-Rente gute Möglichkeiten, trotz geringerer Einkünfte, privat etwas für die Altersvorsorge zu tun. Denn dieser Personenkreis hat direkten Anspruch auf die Zulagenförderung. Da sich die Höhe des zu zahlenden Eigenbeitrages, für den Erhalt der vollen Riester-Zulage, aus den Vorjahreseinkünften berechnet, haben Personen, die längere Zeit arbeitslos sind, hier die Möglichkeit mit wenig Eigenmitteln die volle Förderung zu sichern.

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Spätere Rente kaum noch kalkulierbar

Die Höhe der zukünftigen, gesetzlichen Altersrentenansprüche ist für den einzelnen Versicherten und die einzelne Versicherte ungewiss! Sicher ist, dass das Rentenniveau dauerhaft sinken wird.

Die per Gesetz festgeschriebene “Niveausicherungsklausel” sichert zu, dass das Rentenniveau bis zum Jahre 2020 nicht unter 46 Prozent des Durchschnittseinkommens (vor Steuer!) sinken darf. Was danach gilt, ist noch offen!

Zu beachten ist aber: diese Zahl betrifft den so genannten, imaginären “Standardrentner“, welcher stolze 45 Jahre lang, kontinuierlich das jeweilige Durchschnittseinkommen realisiert hat!!! Das Gros der Beschäftigten wird diese 45 Pflichtjahre im mit Durchschnittsverdienst nicht erreichen.

Fazit: Wer seinen aktuellen Rentenbescheid ernst nimmt, der bewegt sich im Alter auf dünnem Eis!

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Altersvorsorge durch nachhaltige Nebeneinkünfte

Neben diversen Vorsorgestrategien, deren Tenor der (An-)Spargedanke ist, kann auch die Realisierung einer Nebenbeschäftigung der Altersvorsorge entsprechen.

Wichtig hierbei ist, dass diese Nebenbeschäftigung einfach durchzuführen ist und ohne große Anstrengungen und ohne großen Aufwand in den Alltag integriert werden kann.

So ließen sich für den einen oder anderen auch “zwei Fliegen mit einmal erschlagen”:

  1. eine sinnvolle Beschäftigung für den Lebensabschnitt “Ruhestand” (für viele Ruheständler ein beachtenswerter Gedanke, denn nicht selten droht nach der Zeit des aktiven Berufslebens eine Altersdepression auf Grund fehlender Aufgaben) und
  2. nachhaltige Einkünfte für die Sicherung des Lebensstandards im Alter.

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Für wen ist die Rürup-Rente sinnvoll?

Zu empfehlen ist die Rürup-Rente für Selbständige, da es das einzige Altersvorsorge-Produkt ist bei dem Selbständige steuerbegünstigt für`s Alter vorsorgen können.

Bei der Auswahl des Anbieters sollte auf eine hohe Garantierente geachtet werden, fondsgebundene Angebote bieten in der Regel keine Garantieverzinsung an.

Für Selbständige empfehlen sich auch Rürup-Verträge, die durch Einmalbeitrag bedient werden können. Im Idealfall sollte der Vertrag die Möglichkeit offen lassen, je nach Bedarf weitere Einmalbeitrags-Zahlungen vornehmen zu können, da die Jahreseinkommen bei Selbständigen oft differieren.

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Höhere Rückkaufswerte bei Lebens- und Rentenversicherungen

Ca. die Hälfte aller abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungen werden vorzeitig gekündigt. Oft geschieht dies zu Beginn der Ansparphase. Viele Sparer verlieren so sehr viel Geld, denn gerade zu Beginn des Vertrages werden die gezahlten Beiträge zur Deckung der Abschluß- und Vertriebskosten verwendet. Wer seine Lebensversicherung oder seine Private Rentenversicherung nach kurzer Zeit wieder kündigt, bekommt deshalb oft nur einen Bruchteil der geleisteten Aufwendungen erstattet.Â

Das soll sich ab dem 01. Januar 2008 ändern. Denn für diesen Termin ist die Inkraftsetzung eines neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geplant. Dieses neue Gesetz soll u.a. die Sparer besserstellen, die ihre Private Rentenversicherung oder Lebensversicherung vorzeitig kündigen.

Ab 2008 soll der durch den Versicherer bei Kündigung zu zahlende Rückkaufswert mindestens zwischen 40 bis 50 Prozent, der bis dahin gezahlten Beiträge betragen.

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Sozialabgaben auf Riester-Rente

Für normale (private) Riester-Verträge müssen auf die späteren Leistungen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden.

Anders ist das, wenn der Arbeitgeber Beiträge in den Riestervertrag zusteuert. In diesem Fall wird der Riester-Vertrag einer Betrieblichen Altersvorsorge gleichgestellt (zu Recht). Zum Beipiel erhalten Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie vom Arbeitgeber bis zu ca. 319,00 EURO p.a. für ihren privaten Riester Vertrag dazu.

Auf die Rente aus diesen Verträgen müssen die Sparer später Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Das wird den zur Verfügung bleibenden Betrag der Riesterrente enorm schmälern. Vor allem ist zu beachten, dass die späteren Beiträgesätze in der Kranken- bzw. Pflegeversicherung nicht festgeschrieben sind, sondern höchst wahrscheinlich nach oben angepasst werden. Dazu kommt die Steuer auf die Riesterrente.

Ob sich das Geschäft lohnt ist fraglich.

Š

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Pfändungsschutz für Selbständige

Gute Nachricht für Selbständige:

bei einer Insolvenz muss jetzt nicht mehr die gesamte private Altersvorsorge zur Schuldentilgung verwendet werden. Bisher mussten nämlich private Altersvorsorgeverträge (zum Beipiel Private Rentenversicherungen) gekündigt werden, um mit dem Rückkaufswert aus den Verträgen Verbindlichkeiten zu tilgen. Somit waren die Alterseinkünfte nicht mehr gesichert.

Jetzt gilt:

für jedes Lebensjahr bleiben, je nach Alter, zwischen 2.000,00 EUR und 9.000,00 EUR auf einem Altersvorsorgekonto pfändungssicher. Wenn der entsprechende Vertrag Leistungen als regelmäßige Zahlung (Rente) nicht vor dem 60. Lebensjahr vorsieht.

Höchstgrenze = 238.000,00 EUR.

Wichtig:

Kapitallebensversicherungen, die Leistungen in einer Summe (einmalige Kapitalauszahlung) erbringen sind nicht pfändungssicher! Hier muss mit dem Versicherer eine Rentenzahlung vereinbart werden, sonst ist die Altersvorsorge in Gefahr!

(siehe “Gesetz zum Pfändungsschutz“)

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Gesundheitsvorsorge ist auch Altersvorsorge

Beim Thema Altersvorsorge denkt man automatisch an Geld, an die zukünftigen Alterseinkünfte. Dem entsprechend wird die Strategie ausgerichtet: schließen der finanziellen Lücken im Alter.

Wichtig (wenn nicht noch wichtiger) ist doch aber auch, dass man im Alter gesund bleibt. Was nützt das Geld, wenn Krankheiten den Alltag bestimmen.

Statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit im Alter zu erkranken höher als in jungen Jahren. Jeder hat bestimmt konkrete Beispiele dafür in seinem persönlichen Umfeld. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Versorgung auch im Gesundheitswesen schrumpfen, müssen ältere Menschen oft viel Geld für Medikamente, Behandlungskosten und Pflegekosten aus eigener Tasche aufwenden.

Können sie das selbst nicht, weil die Rente diese Mehrbelastung nicht her gibt, müssen die Verwandten diese Aufwendungen tragen.

Deshalb ist es sinnvoll rechtzeitig (!), d.h. in jungen Jahren an eine entsprechende, private Zusatzabsicherung zu denken. Diese Vorsorge durch den Abschluß von privaten Zusatzkrankenversicherungen und Pflegeversicherungen sollte für jedermann genauso zur Altersvorsorge gehören, wie der Abschluß privater Rentenversicherungen.

Wichtig dabei ist, folgenden Grundsatz zu beachten: wenn man erst dann über den Abschluß einer entsprechenden, privaten Versorgung nachdenkt, wenn dieser benötigt wird, ist es zu spät. Bereits erkrankte Menschen können sich nicht mehr versichern, obwohl sie den Versicherungsschutz oft dringend benötigen würden.

Daraus folgt: der Abschluß privater Kranken- und Pflegeversicherungen sollte in jungen (gesunden) Jahren erfolgen, auch dann, wenn der Versicherungschutz eigentlich noch nicht benötigt wird.

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