Archiv des MonatsApril, 2007

Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragszeiten

Die Summe aller Entgeltpunkte, die ein Versicherter oder eine Versicherte im Laufe des Arbeitslebens ansammelt, entscheidet über die Höhe der gesetzlichen Altersrente. Entgeltpunkte resultieren aus Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten.

Beitragszeiten sind, wie der Name schon sagt, Versicherungszeiten, in denen (aktiv) Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen. Das sind zum einen Pflichtbeiträge (durch/für):

  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Angestellte, Arbeiter),
  • geringfügig Beschäftigte,
  • Azubi,
  • Kindererziehung,
  • Arbeitslose,
  • bei Arbeitsunfähigkeit,
  • Wehrdienst,
  • Zivildienst,
  • als private Pflegeperson
  • pflichtigversicherte Selbständige.

Freiwillige Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) werden in der Regel durch Selbständige entrichtet, die nicht pflichtig versichert sind.

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neuer aktueller Rentenwert

Wenn der Bundesrat zustimmt, erhöht sich der aktuelle Rentenwert zum 01.07.2007 von 26,13 EUR auf 26,27 EUR (West) und von 22,97 EUR auf 23,09 EUR (Ost). Das käme einer Rentenerhöhung um 0,54 Prozent gleich. Diese Renten-Bestimmungsverordnung wurde heute im Bundeskabinett verabschiedet.

Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales würden somit 1,2 Milliarden Euro mehr an ca. 20 Millionen Rentner ausgezahlt.

Für die Alterssicherung der Landwirte beträgt der aktuelle Rentenwert ab dem 01.07. 12,13 EUR (West) und 10,66 EUR (Ost).

(Angaben ohne Gewähr)

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Verrentung von Kapitalleistungen aus der Lebensversicherung

“Alte” Lebensversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen worden sind, machen Ihre Vertragsinhaber glücklich. Denn die Kapitalauszahlungen aus diesen Verträgen sind steuerfrei.

Wer eine Kapitalauszahlung aus einem abgelaufenen, oder einem vor Ablauf stehenden Vertrag erwartet steht oft vor dem “Problem”: Wohin mit dem Geld? Was mache ich damit?

Wenn das Geld nicht für die Weltreise oder noch ein neues Auto “verjubelt” werden soll, könnte (unter Beachtung der Tatsache, dass die Lebenserwartung und somit auch der Bedarf an regelmäßigen Einkünften im Alter steigt!) eine Wiederanlage des Kapitals zur Verrentung eine sinnvolle und weise Entscheidung sein. Das heißt: statt der Auszahlung des Kapitals in einer Summe, wählt der Versicherungsnehmer die Auszahlung des Deckungskapitals als lebenslange (!!!) Privatrente zur gesetzlichen dazu.

Eine geltende Faustregel in der deutschen Versicherungswirtschaft lautet:

  • pro 10.000,00 EUR Kapital, die im Alter von 65 in eine lebenslange, monatliche Rente umgewandelt werden sollen, kann der Leistungsempfänger mit ca. 45,00 EUR bis 50,00 EUR monatlich und lebenslang rechnen.

Aber auch hier gilt: je leistungsstärker der Versicherer, desto mehr Rente gibt es für`s gleiche Geld! Vor allem der Betrag der Garantierente sollte so hoch wie möglich ausfallen. Deshalb:

  • Zeit lassen,
  • mehrere Anbieter rechnen lassen,
  • Höhe der Garantiewerte als Entscheidungsgrundlage heranziehen,
  • ohne Druck Entscheidung treffen
  • Antrag stellen
  • Police/Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist kontrollieren.

Gerne rechne ich für Sie, unverbindlich und ohne Druck zur Entscheidung:

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Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung

Seit 2002 verschickt die Deutsche Rentenversicherung aktuelle Renteninformationen an die Versicherten. Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung gibt den Versicherten Auskunft über zukünftige und aktuelle Rentenansprüche.

Dieses offizielle Dokument ist eine wichtige Grundlage zur Planung und Umsetzung (!) der eigenen, zusätzlichen (privaten) Altersvorsorge! Wer diese Mitteilung des gesetzlichen Versorgungsträgers unbeachtet läßt bzw. dieser offiziellen Mitteilung nicht die notwendige Aufmerksamkeit schenkt, bzw. sich durch die dargestellten Leistungen in Sicherheit wähnt, handelt fahrlässig und riskiert u.U. Altersarmut.

Denn: die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung informiert die Versicherten nicht ausreichend genug über

  • die Auswirkungen der Inflation und den damit verbundenen Kaufkraftverlust der Rentenleistungen
  • die Auswirkungen der Versteuerung der gesetzlichen Rente
  • den Wegfall der Berufsunfähigkeitsrente
  • die konkreten Auswirkungen der Anpassung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
  • die Beitragssituation zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung als Rentner
  • stagnierende Altersbezüge durch den geplanten “Nachholfaktor“.

Zwar weist die Deutsche Rentenversicherung in der Renteninformation auf zusätzlichen Vorsorgebedarf und Beachtung des Kaufkraftverlustes hin, aber sie tut dies, ohne konkret zu werden. An der breiten Masse der Bevölkerung gehen diese Hinweise unbeachtet vorbei! (das ist keine Behauptung, sondern eine Feststellung, die ich als aktiver Versicherungsfachmann fast täglich machen muss!).

Bei der Vorsorgeplanung jedes Einzelnen und jeder Einzelnen müssen die Auswirkungen der Inflation, der Rentenkürzungen, der neuen Regelaltersgrenze usw.,usw. zwingend Beachtung finden. Sonst kann es sein, dass zwar für`s Alter gespart wurde, aber das für`s Alter Ersparte nicht reicht und ein wirklicher Ruhestand in weite Ferne rückt…

Sie haben noch keine Renteninformation erhalten? Dann können Sie diese jetzt anfordern:

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Optimal vorsorgen…

In “Der Versicherungsprofi” Ausgabe 07/2007 habe ich einen sehr interessanten Artikel zum Thema “Optimal vorsorgen” gelesen. Hier geben die Autoren einen Zehn-Punkte-Plan zum Besten, den ich persönlich so unterschreiben würde, deshalb möchte ich ihn hier kurz vorstellen.

Der Zehn-Punkte-Plan (in Stichpunkten mit Ergänzungen) aus “Der Versicherungsprofi” zum Thema “Optimal vorsorgen“:

  1. Risiken absichern durch: Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung (für Hinterbliebenenschutz)
  2. Früh beginnen: Zinseszins-Effekt nutzen und so früh wie möglich mit der Altersvorsorge beginnen; sinnloses “Abwarten” macht die Altersvorsorge nur unnötig teuer (durch höheres Eintrittsalter und fehlende “Verzinsungszeiten”); am besten sollten Eltern schon im Kindesalter den Grundstein legen - mtl. 25,00 EUR zum Beispiel vom Kindergeld können hier schon enorme Ergebnisse anbahnen!
  3. Rentenbescheid prüfen: die jährlichen Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung Bund nennen die zu erwartenden Leistungen aus dem gesetzlichen Versorgungswerk; es macht Sinn, diese Zahlen mit den eigenen Zahlen und Unterlagen zu überprüfen, vor allem die Kontrolle und Klärung der Versicherungszeiten (Kontenklärung) sollte erfolgen
  4. regelmäßigen Kassensturz durchführen: Überblick über die Vermögenswerte und Sparverträge verschaffen, Überblick über laufende Ausgaben verschaffen, Ausgaben optimieren (Ein-Sparpotentiale nutzen bei Versicherungen, Strom, Telefon usw., usw. …), freigewordene Mittel für die Vorsorge nutzen und (wichtig!) Liquiditätsreserven schaffen
  5. Förderung ausloten: der Staat fördert die Private Altersvorsorge, mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Optionen für alle Berufs- und Personengruppen, gute Information und Beratung sind hier bares Geld wert!
  6. Steuerlast einkalkulieren: Rentenleistungen (privat und gesetzlich) sind steuerpflichtig, die Höhe der Steuerbelastung des Einzelnen ist individuell unterschiedlich; wichtig ist, dass klar ist: nur die Netto-Rente steht zur Verfügung und kann ausgegeben werden, dem entsprechend muss die Ermittlung der Versorgungslücke diesen wichtigen Aspekt berücksichtigen!
  7. Inflation berücksichtigen: die Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen werden oft erst in einigen Jahrzehnten fällig; die Kaufkraft des Geldes nimmt schleichend im Laufe der Jahre ab (Inflation) - dieser Fakt darf bei der Privaten Altersvorsorge auf keinen Fall unberücksichtigt bleiben!
  8. Langlebigkeit beachten: wir Menschen werden immer älter, somit muss auch das für`s Alter gedachte Kapital entsprechend lang ausreichen! Private Rentenversicherungen, die ihre Leistungen in Form einer lebenslangen (!) Rente erbringen, gehören deshalb fast zwingend in jedes Vorsorge-Portfolio
  9. Clever mixen: Risiko streuen, staatliche Förderung nutzen, Steuervorteile sichern
  10. regelmäßig überprüfen und optimieren: die Lebenssituationen ändern sich (Kinder, Immobilien, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Berufswechsel …), wie entwicklen sich die Vorsorgverträge?… ein regelmäßiges update (ein Mal jährlich) sollte zur Routine werden.

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Berechnung der Gesetzlichen Rente / Teil VI

Hier ein Beispiel zur Berechnung der monatlichen (gesetzlichen) Altersrente:

wie schon beschrieben lautet die Formel zur Berechnung der monatlichen Rente

  • monatliche Rente = Entgeltpunkte x Aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor .

Nehmen wir also einmal folgenden “Musterrentner” zur Berechnung her:

  • unser Rentner hat als Angestellter 41 Jahre lang den Durchschnittsverdienst erzielt und somit 41 Entgeltpunkte bekommen
  • der Aktuelle Rentenwert beträgt 26,13 EUR
  • unser Rentner geht in Regelaltersrente, somit beträgt der Zugangsfaktor 1,0
  • der Faktor für die Altersrente beträgt ebenfalls 1,0.

Unser Musterrentner kann also folgende Rechnung aufmachen:

  • monatliche Rente (brutto!) = 41 x 26,13 EUR x 1,0 x 1,0 = 1.071,33 EUR.

(Angaben ohne Gewähr)

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Berechnung der Gesetzlichen Rente / Teil V

Der Rentenartfaktor

Die Rentenformel lautet:

Rente mtl. = Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor .

Der Rentenartfaktor definiert die Rentenart. Da es verschiedene Renten gibt, ist dieser bei der Berechnung der monatlichen Rentenbezüge relevant.

Beispiele:

  • Altersrente | Rentenartfaktor = 1,0
  • Volle Erwerbsminderungsrente | Rentenartfaktor = 1,0
  • Teilerwerbsminderungsrente | Rentenartfaktor = 0,5
  • Große Witwenrente | Rentenartfaktor = 0,55
  • Kleine Witwenrente | Rentenartfaktor = 0,25
  • Halbwaisenrente | Rentenartfaktor = 0,1
  • Vollwaisenrente | Rentenartfaktor = 0,2 .

Angaben ohne Gewähr

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Berechnung der Gesetzlichen Rente / Teil IV

Der Zugangsfaktor

Die Rentenformel zur Berechnung der gesetzlichen Altersrente lautet:

Höhe der mtl. Rente = Entgeltpunkte x Aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor.

In dieser Formel steht der Zugangsfaktor für den Zeitpunkt, wann der Versicherte bzw. die Versicherte in Rente geht. Geht der oder die Versicherte zum Zeitpunkt der Regelaltersgrenze in den Ruhestand, dann beträgt der Zugangsfaktor 1,0.

Bei späterem Renteneintritt ist der Zugangsfaktor höher, bei früherem Renteneintritt niedriger. In der Regel erfolgt dann eine Rentenkürzung in Höhe von 0,3 Prozent (-0,03 Zugangsfaktor) für jeden Monat, der vor der Regelaltersgrenze liegt.

Beispiel:

Renteneintritt 12 Monate früher; Zugangsfaktor = (1,0 - 0,036) 0,964.
Angaben ohne Gewähr.

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Pflege im Alter sicherstellen

Zu einer bedarfsgerechten Privaten Altersvorsorge gehört sicherlich auch die Berücksichtigung und Kalkulation der Pflege im Alter. Denn irgendwann wird auch für den rüstigsten Rentner oder die rüstigste Rentnerin der Alltag ohne Hilfe durch andere nicht mehr realisierbar.

So wäre es doch auch sicherlich sehr schön, wenn die dann notwendig gewordene Pflege in diesem Lebensabschnitt selbstbestimmt, zum Beispiel durch Familienangehörige und/oder gute Bekannte, erfolgen könnte und nicht “anonym” im Minutentakt durch “gehetztes” und “gestresstes” Pflegepersonal…

Aber gerade für Familienangehörige stellt die Pflege der älteren Verwandten oft eine kaum zu bewältigende Belastung dar, obwohl die Bereitschaft vorhanden ist. Denn allein schon der zusätzliche Zeitaufwand ist für die meisten, neben der eigenen beruflichen und häuslichen Alltagsbewältigung, nicht aufzubringen. Ein “schlechtes Gewissen” und Mißverständnisse schaffen nicht selten so auch ein trauriges Familienklima.

Dabei wäre dieses Problem sehr einfach zu lösen, wenn die häusliche Pflege im Alter mit eigens dafür kalkulierten Mitteln finanzierbar wäre. Was zum Beipiel würde dagegen sprechen, die eigenen Familienangehörigen (Kinder, Enkelkinder…) oder gute Bekannte für die zu erbringende Pflegeleistung “zu bezahlen”? Ich kann mir gut vorstellen, dass zum Beispiel so manche Hausfrau oder so mancher Hausmann viel lieber ihre Verwandten betreuen würden, als irgendeinem, mehr oder weniger “sinnlosen” 400-EUR-Job nachzugehen…

Eine Private Pflegezusatzversicherung oder eine entsprechend ausgelegte Private Rentenversicherung könnten hier der “Schlüssel zum Glück” für viele Familien, bei verantwortungsvoller Vorausplanung, sein.

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Berechnung der Gesetzlichen Rente / Teil III

Der aktuelle Rentenwert

Rentenformel:

  • Rente = Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor.

Der aktuelle Rentenwert ist der monatliche Betrag der Rente, der für einen erreichten Entgeltpunkt geleistet wird. Er wird gemäß § 68 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch am 01.07. des Jahres festgelegt.

Der aktuelle Rentenwert beträgt derzeit 26,13 EUR (West) und 22,97 EUR (Ost).

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