Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragszeiten
Die Summe aller Entgeltpunkte, die ein Versicherter oder eine Versicherte im Laufe des Arbeitslebens ansammelt, entscheidet über die Höhe der gesetzlichen Altersrente. Entgeltpunkte resultieren aus Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten.
Beitragszeiten sind, wie der Name schon sagt, Versicherungszeiten, in denen (aktiv) Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen. Das sind zum einen Pflichtbeiträge (durch/für):
- sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Angestellte, Arbeiter),
- geringfügig Beschäftigte,
- Azubi,
- Kindererziehung,
- Arbeitslose,
- bei Arbeitsunfähigkeit,
- Wehrdienst,
- Zivildienst,
- als private Pflegeperson
- pflichtigversicherte Selbständige.
Freiwillige Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) werden in der Regel durch Selbständige entrichtet, die nicht pflichtig versichert sind.