Archiv des MonatsJuni, 2007

Rentenanspruch bei Langzeitarbeitslosen

Derzeit machen viele Gerüchte über den Rentenanspruch bei Langzeitarbeitslosen die Runde. Doch wie sieht es nun genau bei knapp 2 Millionen Menschen in Deutschland aus, die Hartz IV beziehen?

Langzeitarbeitslose konnten bisher einen sogenannten fiktiven Verdienst für den Rentenanspruch geltend machen.

Bisher wurde den ALG-II Empfängern ein fiktives monatliches Einkommen von 400€ angerechnet.

Aufgrund einer Neuregelung im Sozialgesetzbuch sank dieses Einkommen auf nur noch 250€. Dies hat zur Folge, dass der Rentenanspruch pro Jahr nur noch um 2,18€ steigt, statt um 4,30€.

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Altersarmut vermeiden - Wenn das Geld nicht reicht.

In diesem Beitrag möchte ich ein wenig durchleuchten, welche Möglichkeiten sich für Rentner bieten, um sich ggf. etwas nebenbei zu verdienen, für den Fall, dass die Rente nicht reicht.

Ein 80 Jähriger Serviceangestellter in einer Amerikanischen Fast-Food Kette. In Deutschland kaum vorstellbar, jedoch in einer gewissen Form existent. Wenn die Rente nicht ausreicht um Haus,Hof und die Eigenleistungen an Versicherungen zu finanzieren greifen viele Rentner auf die Nebenverdienstmöglichkeit zu, um die Rente ein wenig aufzupolieren.

Doch auch bei dieser Möglichkeit setzt “Vater Staat” klare Grenzen, zumindest bei Frührentnern.

Verdienstgrenze bis 65 Jahre

  • Pro Monat max. 350€ brutto
  • 2x im Jahr darf der Frührentner davon abweichen und bis zu 700€ brutto beziehen
  • Bis monatl. Zusatzeinkommen von 400€ keine Sozialversicherungsabgaben.

Sollte der Nebenverdienst sich stetig über der Verdienstgrenze befinden, werden Abzüge in der Rente fällig. Die Rente wird bei solchen Fällen, je nach Höhe der Abweichung, als 1/2, 1/3 oder 2/3 Rente ausgezahlt. Der Frührentner sollte seinen Nebenverdienst in Form einer Änderungsmitteilung melden. Der Rentner über 65 muss dies nicht.

Verdienstgrenze ab 65 Jahre

  • keine monatl. Grenze gesetzt
  • Steuerpflichtig bei Überschreitung des Jahresfreibetrages von 7664€ (ledig)

Krankenkassenbeiträge müssen erst ab einem monatl. Zusatzeinkommen von 400€ entrichtet werden. Jedoch sind diese Beiträge ermäßigt. Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden nicht fällig.

Unser Durchschnittsrentner mit einer monatl. Rente von ca. 1071,33€ darf monatl. zusätzlich 638,66€(7664€ / 12 Monate) mit einem Nebenjob verdienen, ohne zusätzliche Abgaben leisten zu müssen.

Dieser Rentner hätte nun 1709,99€ monatl. zur Verfügung.

(Angabe ohne Gewähr)

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