Archiv des MonatsJuli, 2007

Anspruch auf Riester Rente?

Über 8 Millionen Menschen in Deutschland profitieren bereits von den staatlichen Zulagen zur Riester-Rente. Wer sich mit dem Thema Altersvorsorge auseinander setzt sollte deshalb diese privat finanzierte Rente nicht unbeachtet lassen. Doch nicht jeder hat Anspruch auf Zulagen oder Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten. Welche Personen zulagenberechtigt sind und wer keinen Anspruch auf die Altersvorsorgezulage besitzt soll im Nachfolgenden geklärt werden:

Die Zulagenberechtigung wird durch § 10a EStG geregelt.

Anspruch auf Zulage besitzt, wer der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt und zu folgenden Personen zählt:

• Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige
• Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
• Bezieher von Arbeitslosengeld
• Bezieher von Krankengeld
• Kindererziehende (max. für die ersten drei Lebensjahre)
• Wehr- und Zivildienstleistende
• Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z.B. Pflege von Familienangehörigen)
• geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag aufgestockt wird
• Bezieher von Vorruhestandsgeld (wenn diese zuvor pflichtversichert waren)
• Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen
• Amtsträger
• Harz-IV-Empfänger
• Ehepartner eines Zulagenberechtigten

Keinen Anspruch auf die Altersvorsorgezulage besitzen:

• Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
• Versicherte, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind
• Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen
• geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken
• Altersrentner
• Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit
• nicht rentenversicherungspflichtige Studenten
• Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen

Kommentare (1)