Archiv zur KategorieBasisrente

Aktueller Überblick über die Rentenreform - Was ist in Planung, was wird sich letztendlich durchsetzen?

Aktueller Überblick über die Rentenreform - Was ist in Planung, was wird sich letztendlich durchsetzen?
Seit Norberts Blüms Ausspruch “Die Renten sind sicher” jagt eine Rentenreform die nächste. Das Resultat: Die Renten werden auf listige Art und Weise gekürzt, der Rentenbeginn hinausgezögert. Die Bürger sind mehr und mehr verunsichert. Tatsache ist, die Entwicklung der Renten in Deutschland, die nicht parallel zur Inflation erhöht werden, ist so unvorhersehbar wie nie.

Im März 2007 hat der Bundestag beschlossen, die Altersgrenze zum Bezug der Altersrente ohne Abschläge von 2012 bis zum Jahre 2029 stufenweise auf das Alter von 67 Jahren zu erhöhen. Sie wird beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1949 stufenweise von heute 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente wird wie jetzt auch frühestens mit 63 Jahren möglich sein. Wer diese Altersrente aber schon mit 63 Jahren beziehen möchte, muss mit einem Abschlag von 14,4 Prozent leben. Wenn das überhaupt möglich ist. Oder er oder sie muss eben doch bis 67 arbeiten.

Ausnahme: Arbeitnehmer, die 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, dürfen weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen. Diese Regelung betrifft derzeit in Deutschland rund 28 Prozent der Männer und etwa vier Prozent der Frauen. Erklärt wird diese verdeckte Rentenkürzung mit blumigen (oder „blümigen“) Thesen.
Angeblich musste diese stufenweise Erhöhung der Altersgrenze zum Rentenbezug aus rentenpolitischen Erwägungen beschlossen werden. Sonst drohe der Rentenkollaps. Die Lebenserwartung steigt weiter, die Geburtenzahlen sinken. Ohne die Verschiebung der Altersgrenze ist es unmöglich, die zur Rentenauszahlung benötigten Beiträge zu erhalten. Grundsätzlich trägt diese äußerst umstrittene Maßnahme dazu bei, den so genannten Generationenvertrag (jung sorgt für alt) aufrecht zu erhalten und die finanzielle Grundlage und damit die volle Funktionsfähigkeit der Rentenversicherung zu erhalten.

Dafür dürfen Rentner ab 2008 mehr zu ihrer Rente hinzuverdienen. Ein entsprechendes Gesetz ist verkündet, diese Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft. Von dieser Änderung betroffen sind Rentner wegen Erwerbsminderung und Altersrentner vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Sie können jetzt bis zu 400 Euro zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass Ihnen die Rente deswegen gekürzt wird. Diese Grenze lag bisher bei 355 Euro. Viele Rentner waren bislang davon ausgegangen, dass sie neben ihrer Rente im Monat 400 Euro dazu verdienen können, ohne ihre Rente zu gefährden. Diese Annnahme erwies sich leider als falsch. Sie hatten durch den zusätzlichen 400-Euro-Job in diesen Fällen nur noch Anspruch auf einen Teil der Rente. Mit dieser Anhebung der Hinzuverdienstgrenze zur Rente auf 400 Euro werden jetzt Rentenkürzungen vermieden und die Verwaltung für die Rentenversicherung wird deutlich erleichtert. Es entfallen aufwendige Prüfungen und eventuelle Rückforderungen.

Der Ausblick in die Zukunft ist düster, zumindest was die Renten betrifft. So wird von der Politik klar formuliert, dass die staatliche Rente lediglich noch eine Art Grundrente bilden soll, neben betrieblicher und privater Rente. Vermutet wird, dass die Lebensarbeitszeit trotz gerade für ältere Arbeitnehmer fehlender Arbeitsplätze mit zukünftigen Rentenreformen noch weiter verlängert wird. Oder dass es eine Art Grundrente in gleicher Höhe für jeden gibt, egal ob er in die Rentenversicherung eingezahlt hat oder nicht. Ähnlich der Grundsicherung, die es jetzt schon an Stelle von Sozialhilfe für Personen gibt, die altersbedingt oder durch dauerhafte Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, deren Einkünfte jedoch nicht zum Leben reichen.

Immerhin sollen die Renten in diesem und im kommenden Jahr stärker angepasst werden. Jedoch gab es die letzten drei Jahre keine Erhöhung. So reichen die Anpassungen nicht einmal für den Inflationsausgleich. Aber wenigstens mit der Pflegereform, die zum 1. Juli in Kraft tritt, erhält die ältere Bevölkerung einige Vergünstigungen.

Sicher ist, dass in Deutschland die Altersarmut zunehmen dürfte. Immer weniger Beschäftigte haben dauerhaft einen Vollzeitjob. So wird kaum noch ein Arbeitnehmer in der Lage sein, 45 Jahre Beitragszahlung in die Kasse der Rentenversicherung nachzuweisen. Und die sind zum Erreichen der vollen Altersrente nötig. Eines ist also sicher: Nichts ist derzeit so unsicher wie die Rente.

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Rentenanspruch bei Langzeitarbeitslosen

Derzeit machen viele Gerüchte über den Rentenanspruch bei Langzeitarbeitslosen die Runde. Doch wie sieht es nun genau bei knapp 2 Millionen Menschen in Deutschland aus, die Hartz IV beziehen?

Langzeitarbeitslose konnten bisher einen sogenannten fiktiven Verdienst für den Rentenanspruch geltend machen.

Bisher wurde den ALG-II Empfängern ein fiktives monatliches Einkommen von 400€ angerechnet.

Aufgrund einer Neuregelung im Sozialgesetzbuch sank dieses Einkommen auf nur noch 250€. Dies hat zur Folge, dass der Rentenanspruch pro Jahr nur noch um 2,18€ steigt, statt um 4,30€.

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Altersarmut vermeiden - Wenn das Geld nicht reicht.

In diesem Beitrag möchte ich ein wenig durchleuchten, welche Möglichkeiten sich für Rentner bieten, um sich ggf. etwas nebenbei zu verdienen, für den Fall, dass die Rente nicht reicht.

Ein 80 Jähriger Serviceangestellter in einer Amerikanischen Fast-Food Kette. In Deutschland kaum vorstellbar, jedoch in einer gewissen Form existent. Wenn die Rente nicht ausreicht um Haus,Hof und die Eigenleistungen an Versicherungen zu finanzieren greifen viele Rentner auf die Nebenverdienstmöglichkeit zu, um die Rente ein wenig aufzupolieren.

Doch auch bei dieser Möglichkeit setzt “Vater Staat” klare Grenzen, zumindest bei Frührentnern.

Verdienstgrenze bis 65 Jahre

  • Pro Monat max. 350€ brutto
  • 2x im Jahr darf der Frührentner davon abweichen und bis zu 700€ brutto beziehen
  • Bis monatl. Zusatzeinkommen von 400€ keine Sozialversicherungsabgaben.

Sollte der Nebenverdienst sich stetig über der Verdienstgrenze befinden, werden Abzüge in der Rente fällig. Die Rente wird bei solchen Fällen, je nach Höhe der Abweichung, als 1/2, 1/3 oder 2/3 Rente ausgezahlt. Der Frührentner sollte seinen Nebenverdienst in Form einer Änderungsmitteilung melden. Der Rentner über 65 muss dies nicht.

Verdienstgrenze ab 65 Jahre

  • keine monatl. Grenze gesetzt
  • Steuerpflichtig bei Überschreitung des Jahresfreibetrages von 7664€ (ledig)

Krankenkassenbeiträge müssen erst ab einem monatl. Zusatzeinkommen von 400€ entrichtet werden. Jedoch sind diese Beiträge ermäßigt. Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden nicht fällig.

Unser Durchschnittsrentner mit einer monatl. Rente von ca. 1071,33€ darf monatl. zusätzlich 638,66€(7664€ / 12 Monate) mit einem Nebenjob verdienen, ohne zusätzliche Abgaben leisten zu müssen.

Dieser Rentner hätte nun 1709,99€ monatl. zur Verfügung.

(Angabe ohne Gewähr)

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Versorgungsausgleich regelt Rentenansprüche Geschiedener

Die spätere Rente geschiedener Eheleute wird über den so genannten Versorgungsausgleich geregelt (verteilt). Über den Versorgungsausgleich entscheidet das Familiengericht im Scheidungsverfahren. Es werden die Altersrentenansprüche beider Ehepartner, die im Laufe der Ehe erworben wurden, herangezogen. Der Ehepartner mit der höheren Rentenanwartschaft muss dem anderen abgeben. Beide Ehepartner müssen für den Zeitraum ihrer gültigen Ehe gleiche Ansprüche erhalten. Selbst der Güterstand der Ehepartner ist dabei nicht relevant. Laut Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. XII ZR 265/02) “schützt” auch eine Ehevertrag nicht vor dem Versorgungsausgleich. Bei der Berechnung des Versorgungsausgleiches werden alle Vorsorgeansprüche herangezogen.

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Optimal vorsorgen…

In “Der Versicherungsprofi” Ausgabe 07/2007 habe ich einen sehr interessanten Artikel zum Thema “Optimal vorsorgen” gelesen. Hier geben die Autoren einen Zehn-Punkte-Plan zum Besten, den ich persönlich so unterschreiben würde, deshalb möchte ich ihn hier kurz vorstellen.

Der Zehn-Punkte-Plan (in Stichpunkten mit Ergänzungen) aus “Der Versicherungsprofi” zum Thema “Optimal vorsorgen“:

  1. Risiken absichern durch: Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung (für Hinterbliebenenschutz)
  2. Früh beginnen: Zinseszins-Effekt nutzen und so früh wie möglich mit der Altersvorsorge beginnen; sinnloses “Abwarten” macht die Altersvorsorge nur unnötig teuer (durch höheres Eintrittsalter und fehlende “Verzinsungszeiten”); am besten sollten Eltern schon im Kindesalter den Grundstein legen - mtl. 25,00 EUR zum Beispiel vom Kindergeld können hier schon enorme Ergebnisse anbahnen!
  3. Rentenbescheid prüfen: die jährlichen Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung Bund nennen die zu erwartenden Leistungen aus dem gesetzlichen Versorgungswerk; es macht Sinn, diese Zahlen mit den eigenen Zahlen und Unterlagen zu überprüfen, vor allem die Kontrolle und Klärung der Versicherungszeiten (Kontenklärung) sollte erfolgen
  4. regelmäßigen Kassensturz durchführen: Überblick über die Vermögenswerte und Sparverträge verschaffen, Überblick über laufende Ausgaben verschaffen, Ausgaben optimieren (Ein-Sparpotentiale nutzen bei Versicherungen, Strom, Telefon usw., usw. …), freigewordene Mittel für die Vorsorge nutzen und (wichtig!) Liquiditätsreserven schaffen
  5. Förderung ausloten: der Staat fördert die Private Altersvorsorge, mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Optionen für alle Berufs- und Personengruppen, gute Information und Beratung sind hier bares Geld wert!
  6. Steuerlast einkalkulieren: Rentenleistungen (privat und gesetzlich) sind steuerpflichtig, die Höhe der Steuerbelastung des Einzelnen ist individuell unterschiedlich; wichtig ist, dass klar ist: nur die Netto-Rente steht zur Verfügung und kann ausgegeben werden, dem entsprechend muss die Ermittlung der Versorgungslücke diesen wichtigen Aspekt berücksichtigen!
  7. Inflation berücksichtigen: die Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen werden oft erst in einigen Jahrzehnten fällig; die Kaufkraft des Geldes nimmt schleichend im Laufe der Jahre ab (Inflation) - dieser Fakt darf bei der Privaten Altersvorsorge auf keinen Fall unberücksichtigt bleiben!
  8. Langlebigkeit beachten: wir Menschen werden immer älter, somit muss auch das für`s Alter gedachte Kapital entsprechend lang ausreichen! Private Rentenversicherungen, die ihre Leistungen in Form einer lebenslangen (!) Rente erbringen, gehören deshalb fast zwingend in jedes Vorsorge-Portfolio
  9. Clever mixen: Risiko streuen, staatliche Förderung nutzen, Steuervorteile sichern
  10. regelmäßig überprüfen und optimieren: die Lebenssituationen ändern sich (Kinder, Immobilien, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Berufswechsel …), wie entwicklen sich die Vorsorgverträge?… ein regelmäßiges update (ein Mal jährlich) sollte zur Routine werden.

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Unterschiede bei Ablaufleistungen sind enorm!

Die Wahl des richtigen Versicherers beim Abschluß von Kapitallebensversicherungen und Privaten Rentenversicherungen ist entscheidend für die Ergebnisse bei den zu erwartenden Leistungen.

Vor allem und insbesondere auch deswegen, weil die Zeiten, in denen die Leistungen steuerfrei ausgezahlt wurden, definitiv vorbei sind. Soll heißen: von den bei Vertragsablauf fälligen Leistungen müssen, je nach Art des Vertrages, Steuern abgeführt werden. Somit gibt es u.U. einen spürbaren Unterschied zwischen der bereit stehenden Bruttoleistung und dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Nettobetrag!

Um so wichtiger ist es doch, dass man bei der Regelung seiner Altersvorsorge einen (nachweisbar!) starken Partner auswählt, damit der Betrag, der nach Abzügen zur Verfügung steht, so hoch wie möglich ausfällt.

Und gerade hier liegt der Hase im Pfeffer. Es gibt Versicherer (um genau zu sein: es gibt einen Versicherer…), die liegen mit ihren erbrachten Ablaufleistungen ca. 30 Prozent über dem Markt-Durchschnitt. Andere haben Mühe diesem nahe zu kommen.

Beispiel (ohne Namen zu nennen…):

nach 30 Jahren Laufzeit wurden die Ablaufleistungen von Versicherern verglichen (Ablauf = 31.12.2005). Alle Verträge wurden mit identischem Beitrag bespart. Der Markt-Durchschnitt der Ablaufleistung beträgt 96.989,00 EUR.

In diesem Vergleich erzielt der Primus eine Ablaufleistung von sage und schreibe 124.810,00 EUR. Das Schlußlicht dieses Vergleichs erzielt 94.396,00 EUR.

Das bedeutet: 30.414,00 EUR mehr für einen der beiden Versicherten, bei gleicher Sparleistung!!! (Quelle: map-report | www.map-report.com)

An den Leser dieses Artikels: Wollen Sie Gewissheit haben, dass Ihre Altersvorsorge in guten Händen ist? Gerne sende ich Ihnen ein unverbindliches (Vergleichs-)Angebot vom branchenbesten Versicherer.

Sie geben die Vertragsparameter vor (Geburtsdatum, Geschlecht, Beitragshöhe, Laufzeit, Vertragsart:Rentenversicherung oder Lebensversicherung), ich sende Ihnen die Berechnung per Email. Unverbindlich und kostenfrei!

Im Impressum finden Sie meine Email-Adresse, um mit mir Kontakt aufzunehmen. Diese Mühe könnte für Sie bares Geld wert sein (siehe oben)!

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Für wen ist die Rürup-Rente sinnvoll?

Zu empfehlen ist die Rürup-Rente für Selbständige, da es das einzige Altersvorsorge-Produkt ist bei dem Selbständige steuerbegünstigt für`s Alter vorsorgen können.

Bei der Auswahl des Anbieters sollte auf eine hohe Garantierente geachtet werden, fondsgebundene Angebote bieten in der Regel keine Garantieverzinsung an.

Für Selbständige empfehlen sich auch Rürup-Verträge, die durch Einmalbeitrag bedient werden können. Im Idealfall sollte der Vertrag die Möglichkeit offen lassen, je nach Bedarf weitere Einmalbeitrags-Zahlungen vornehmen zu können, da die Jahreseinkommen bei Selbständigen oft differieren.

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Alterseinkünftegesetz

Das s.g. “Drei-Schichten-Modell” gliedert die Aufwendungen zur Altersvorsorge…

  • 1.Schicht = Basisversorgung

Darunter fallen die Gesetzliche Rentenversicherung, Berufsständische Versorgungseinrichtungen (z.Bsp. die Landwirtschaftliche Versicherung) und die private Basis-Rente.

  • 2.Schicht = Zusatzversorgung

Die Betriebliche Altersversorgung und die Riester-Rente gehören dazu.

  • 3.Schicht = Kapitalanlageprodukte

Damit sind Private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung, Private Sparpläne usw. gemeint.

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Wichtiges Urteil zum Bezugsrecht

Der Bundesgerichtshof entscheidet am 14.02.2007 zum Bezugsrecht bei privaten Renten- und Lebensversicherungen wie folgt (Az.: IV ZR 150/05):

Wenn bei Vertragsschluß einer privaten Rentenversicherung für den Fall des Todes der versicherten Person, der Ehepartner der versicherten Person als Bezugsberechtigter bzw. Bezugsberechtigte eingesetzt wurde, so wird die Leistung an den Ehepartner ausgezahlt, der/die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes mit der versicherten Person verheiratet war.

Das heißt: wenn die Ehe nach Vertragsabschluß geschieden wurde und die versicherte Person erneut geheiratet hat, so hat auch dann der Ex-Ehepartner bzw. die Ex-Partnerin Anspruch auf die Todesfallleistung.

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Altersvorsorge-Produkte | Teil I: Basisrente

Altersvorsorge-Produkte im Überblick

Teil I: Basisrente

Leistung und Verfügbarkeit:

  • Rentenzahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr
  • Todesfall-Leistungen sind nur als Renten und nur für Ehepartner und Kinder (mit Anspruch auf Kindergeld) wählbar
  • kann nicht abgetreten oder vererbt werden

Förderung:

  • die Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden (in 2007 64%, allmählich ansteigend auf 100% in 2025)
  • max. 20.000,00 EUR für Ledige und max. 40.000,00 EUR für zusammenveranlagte Ehepartner

Steuern:

  • die Rentenleistungen werden ab dem Rentenbeginnjahr 2040 zu 100% besteuert
  • in 2007 zu 54%

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