Archiv zur KategorieBetriebliche Altersvorsorge

Versorgungsausgleich regelt Rentenansprüche Geschiedener

Die spätere Rente geschiedener Eheleute wird über den so genannten Versorgungsausgleich geregelt (verteilt). Über den Versorgungsausgleich entscheidet das Familiengericht im Scheidungsverfahren. Es werden die Altersrentenansprüche beider Ehepartner, die im Laufe der Ehe erworben wurden, herangezogen. Der Ehepartner mit der höheren Rentenanwartschaft muss dem anderen abgeben. Beide Ehepartner müssen für den Zeitraum ihrer gültigen Ehe gleiche Ansprüche erhalten. Selbst der Güterstand der Ehepartner ist dabei nicht relevant. Laut Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. XII ZR 265/02) “schützt” auch eine Ehevertrag nicht vor dem Versorgungsausgleich. Bei der Berechnung des Versorgungsausgleiches werden alle Vorsorgeansprüche herangezogen.

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Optimal vorsorgen…

In “Der Versicherungsprofi” Ausgabe 07/2007 habe ich einen sehr interessanten Artikel zum Thema “Optimal vorsorgen” gelesen. Hier geben die Autoren einen Zehn-Punkte-Plan zum Besten, den ich persönlich so unterschreiben würde, deshalb möchte ich ihn hier kurz vorstellen.

Der Zehn-Punkte-Plan (in Stichpunkten mit Ergänzungen) aus “Der Versicherungsprofi” zum Thema “Optimal vorsorgen“:

  1. Risiken absichern durch: Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung (für Hinterbliebenenschutz)
  2. Früh beginnen: Zinseszins-Effekt nutzen und so früh wie möglich mit der Altersvorsorge beginnen; sinnloses “Abwarten” macht die Altersvorsorge nur unnötig teuer (durch höheres Eintrittsalter und fehlende “Verzinsungszeiten”); am besten sollten Eltern schon im Kindesalter den Grundstein legen - mtl. 25,00 EUR zum Beispiel vom Kindergeld können hier schon enorme Ergebnisse anbahnen!
  3. Rentenbescheid prüfen: die jährlichen Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung Bund nennen die zu erwartenden Leistungen aus dem gesetzlichen Versorgungswerk; es macht Sinn, diese Zahlen mit den eigenen Zahlen und Unterlagen zu überprüfen, vor allem die Kontrolle und Klärung der Versicherungszeiten (Kontenklärung) sollte erfolgen
  4. regelmäßigen Kassensturz durchführen: Überblick über die Vermögenswerte und Sparverträge verschaffen, Überblick über laufende Ausgaben verschaffen, Ausgaben optimieren (Ein-Sparpotentiale nutzen bei Versicherungen, Strom, Telefon usw., usw. …), freigewordene Mittel für die Vorsorge nutzen und (wichtig!) Liquiditätsreserven schaffen
  5. Förderung ausloten: der Staat fördert die Private Altersvorsorge, mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Optionen für alle Berufs- und Personengruppen, gute Information und Beratung sind hier bares Geld wert!
  6. Steuerlast einkalkulieren: Rentenleistungen (privat und gesetzlich) sind steuerpflichtig, die Höhe der Steuerbelastung des Einzelnen ist individuell unterschiedlich; wichtig ist, dass klar ist: nur die Netto-Rente steht zur Verfügung und kann ausgegeben werden, dem entsprechend muss die Ermittlung der Versorgungslücke diesen wichtigen Aspekt berücksichtigen!
  7. Inflation berücksichtigen: die Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen werden oft erst in einigen Jahrzehnten fällig; die Kaufkraft des Geldes nimmt schleichend im Laufe der Jahre ab (Inflation) - dieser Fakt darf bei der Privaten Altersvorsorge auf keinen Fall unberücksichtigt bleiben!
  8. Langlebigkeit beachten: wir Menschen werden immer älter, somit muss auch das für`s Alter gedachte Kapital entsprechend lang ausreichen! Private Rentenversicherungen, die ihre Leistungen in Form einer lebenslangen (!) Rente erbringen, gehören deshalb fast zwingend in jedes Vorsorge-Portfolio
  9. Clever mixen: Risiko streuen, staatliche Förderung nutzen, Steuervorteile sichern
  10. regelmäßig überprüfen und optimieren: die Lebenssituationen ändern sich (Kinder, Immobilien, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Berufswechsel …), wie entwicklen sich die Vorsorgverträge?… ein regelmäßiges update (ein Mal jährlich) sollte zur Routine werden.

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Unterschiede bei Ablaufleistungen sind enorm!

Die Wahl des richtigen Versicherers beim Abschluß von Kapitallebensversicherungen und Privaten Rentenversicherungen ist entscheidend für die Ergebnisse bei den zu erwartenden Leistungen.

Vor allem und insbesondere auch deswegen, weil die Zeiten, in denen die Leistungen steuerfrei ausgezahlt wurden, definitiv vorbei sind. Soll heißen: von den bei Vertragsablauf fälligen Leistungen müssen, je nach Art des Vertrages, Steuern abgeführt werden. Somit gibt es u.U. einen spürbaren Unterschied zwischen der bereit stehenden Bruttoleistung und dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Nettobetrag!

Um so wichtiger ist es doch, dass man bei der Regelung seiner Altersvorsorge einen (nachweisbar!) starken Partner auswählt, damit der Betrag, der nach Abzügen zur Verfügung steht, so hoch wie möglich ausfällt.

Und gerade hier liegt der Hase im Pfeffer. Es gibt Versicherer (um genau zu sein: es gibt einen Versicherer…), die liegen mit ihren erbrachten Ablaufleistungen ca. 30 Prozent über dem Markt-Durchschnitt. Andere haben Mühe diesem nahe zu kommen.

Beispiel (ohne Namen zu nennen…):

nach 30 Jahren Laufzeit wurden die Ablaufleistungen von Versicherern verglichen (Ablauf = 31.12.2005). Alle Verträge wurden mit identischem Beitrag bespart. Der Markt-Durchschnitt der Ablaufleistung beträgt 96.989,00 EUR.

In diesem Vergleich erzielt der Primus eine Ablaufleistung von sage und schreibe 124.810,00 EUR. Das Schlußlicht dieses Vergleichs erzielt 94.396,00 EUR.

Das bedeutet: 30.414,00 EUR mehr für einen der beiden Versicherten, bei gleicher Sparleistung!!! (Quelle: map-report | www.map-report.com)

An den Leser dieses Artikels: Wollen Sie Gewissheit haben, dass Ihre Altersvorsorge in guten Händen ist? Gerne sende ich Ihnen ein unverbindliches (Vergleichs-)Angebot vom branchenbesten Versicherer.

Sie geben die Vertragsparameter vor (Geburtsdatum, Geschlecht, Beitragshöhe, Laufzeit, Vertragsart:Rentenversicherung oder Lebensversicherung), ich sende Ihnen die Berechnung per Email. Unverbindlich und kostenfrei!

Im Impressum finden Sie meine Email-Adresse, um mit mir Kontakt aufzunehmen. Diese Mühe könnte für Sie bares Geld wert sein (siehe oben)!

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Sozialabgaben auf Riester-Rente

Für normale (private) Riester-Verträge müssen auf die späteren Leistungen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden.

Anders ist das, wenn der Arbeitgeber Beiträge in den Riestervertrag zusteuert. In diesem Fall wird der Riester-Vertrag einer Betrieblichen Altersvorsorge gleichgestellt (zu Recht). Zum Beipiel erhalten Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie vom Arbeitgeber bis zu ca. 319,00 EURO p.a. für ihren privaten Riester Vertrag dazu.

Auf die Rente aus diesen Verträgen müssen die Sparer später Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Das wird den zur Verfügung bleibenden Betrag der Riesterrente enorm schmälern. Vor allem ist zu beachten, dass die späteren Beiträgesätze in der Kranken- bzw. Pflegeversicherung nicht festgeschrieben sind, sondern höchst wahrscheinlich nach oben angepasst werden. Dazu kommt die Steuer auf die Riesterrente.

Ob sich das Geschäft lohnt ist fraglich.

Š

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Keine Krankenversicherungsbeiträge auf Privatrenten

Die Betriebliche Altersvorsorge brummt… Gerne verkaufen Vermittler Verträge dieser Art an Berufstätige. Nicht selten sind Steuervorteil und SV-Beitragsersparnis die Hauptargumente und Türöffner bei potentiellen Kunden.

Jedoch wissen viele Sparer, die ihre Altersvorsorge über die BAV regeln wollen nicht, dass ein entscheidendes Kriterium ihre Nettorente (also den verfügbaren Teil der Rentenleistung) spürbar schmälern wird:

  • auf betriebliche Rentenleistungen fallen volle Pflichtbeiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung an!!!

Zusätzlich greift die Steuer: ab 2040 werden Leistungen aus der BAV zu 100% versteuert.

Ganz anders sieht das dagegen bei Privatrenten aus (zum Beispiel Leistungen aus Privaten Rentenversicherungen): hier werden keine Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig(***) und auch die Steuerlast ist bedeutend geringer. Wer zum Beispiel ab 65 Rente aus seiner Privaten Rentenversicherung bezieht, muss nur 18 Prozent der Auszahlungen versteuern.

Fazit: von Privatrenten bleibt dem Sparer bedeutend mehr zur Verfügung.

(***) Besonderheit: freiwillig GKV-Versicherte Rentner zahlen bis zur Beitragsbemessungsgrenze auf Privatrenten Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungbeiträge.

(Der Autor dankt einer aufmerksamen Leserin! :-) )

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Alterseinkünftegesetz

Das s.g. “Drei-Schichten-Modell” gliedert die Aufwendungen zur Altersvorsorge…

  • 1.Schicht = Basisversorgung

Darunter fallen die Gesetzliche Rentenversicherung, Berufsständische Versorgungseinrichtungen (z.Bsp. die Landwirtschaftliche Versicherung) und die private Basis-Rente.

  • 2.Schicht = Zusatzversorgung

Die Betriebliche Altersversorgung und die Riester-Rente gehören dazu.

  • 3.Schicht = Kapitalanlageprodukte

Damit sind Private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung, Private Sparpläne usw. gemeint.

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Altersvorsorge-Produkte im Überblick | Teil III: Betriebliche Altersvorsorge

  • Altersvorsorge-Produkte im Überblick

Teil III: Betriebliche Altersvorsorge

Leistungen und Verfügbarkeit:

  • Rentenzahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr
  • Todesfallleistungen sind nur für Lebenspartner und Kinder vereinbar, für die Anspruch auf Kindergeld besteht

Förderung:

  • Beiträge können in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden
  • wenn arbeitgeberfinanziert, dann entfällt Sozialversicherungspflicht
  • bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds wirken sich maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuer- und abgabenmindernd aus; in 2007 sind das max. 2.520,00 EUR
  • u.U. können weitere 1.800,00 steuerwirksam angelegt werden

Steuern:

  • die Rentenleistungen werden zu 100% besteuert
  • zusätzlich sind sie sozialabgabepflichtig: es besteht Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung

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Arbeitgeber haften bei Betrieblicher Altersvorsorge

Laut Betriebsrentengesetz (BetrAVG) §1 Abs.1 Satz 3 haftet der Arbeitgeber für die Erfüllung der zugesagten Leistungen bei der Betrieblichen Altersvorsorge. Diese wird in der Mehrzahl auf versicherungsförmigen Durchführungswegen (Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung) über externe Versorgungsträger (Versicherer) geregelt. Sollten also diese, die arbeitsrechtlich zugesagten Leistungen nicht erbringen, muss der Arbeitgeber dafür gerade stehen.

Viele Arbeitgeber gehen aus Unwissenheit hier ein hohes, unkalkulierbares Risiko ein. Werden zum Beispiel Direktversicherungen in Form von Fondspolicen ohne Wertsicherungsmaßnahmen abgeschlossen, so haftet der Arbeitgeber mindestens für die gezahlten Beiträge.

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