Archiv zur KategorieGesetzliche Rentenversicherung

Aktueller Überblick über die Rentenreform - Was ist in Planung, was wird sich letztendlich durchsetzen?

Aktueller Überblick über die Rentenreform - Was ist in Planung, was wird sich letztendlich durchsetzen?
Seit Norberts Blüms Ausspruch “Die Renten sind sicher” jagt eine Rentenreform die nächste. Das Resultat: Die Renten werden auf listige Art und Weise gekürzt, der Rentenbeginn hinausgezögert. Die Bürger sind mehr und mehr verunsichert. Tatsache ist, die Entwicklung der Renten in Deutschland, die nicht parallel zur Inflation erhöht werden, ist so unvorhersehbar wie nie.

Im März 2007 hat der Bundestag beschlossen, die Altersgrenze zum Bezug der Altersrente ohne Abschläge von 2012 bis zum Jahre 2029 stufenweise auf das Alter von 67 Jahren zu erhöhen. Sie wird beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1949 stufenweise von heute 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente wird wie jetzt auch frühestens mit 63 Jahren möglich sein. Wer diese Altersrente aber schon mit 63 Jahren beziehen möchte, muss mit einem Abschlag von 14,4 Prozent leben. Wenn das überhaupt möglich ist. Oder er oder sie muss eben doch bis 67 arbeiten.

Ausnahme: Arbeitnehmer, die 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, dürfen weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen. Diese Regelung betrifft derzeit in Deutschland rund 28 Prozent der Männer und etwa vier Prozent der Frauen. Erklärt wird diese verdeckte Rentenkürzung mit blumigen (oder „blümigen“) Thesen.
Angeblich musste diese stufenweise Erhöhung der Altersgrenze zum Rentenbezug aus rentenpolitischen Erwägungen beschlossen werden. Sonst drohe der Rentenkollaps. Die Lebenserwartung steigt weiter, die Geburtenzahlen sinken. Ohne die Verschiebung der Altersgrenze ist es unmöglich, die zur Rentenauszahlung benötigten Beiträge zu erhalten. Grundsätzlich trägt diese äußerst umstrittene Maßnahme dazu bei, den so genannten Generationenvertrag (jung sorgt für alt) aufrecht zu erhalten und die finanzielle Grundlage und damit die volle Funktionsfähigkeit der Rentenversicherung zu erhalten.

Dafür dürfen Rentner ab 2008 mehr zu ihrer Rente hinzuverdienen. Ein entsprechendes Gesetz ist verkündet, diese Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft. Von dieser Änderung betroffen sind Rentner wegen Erwerbsminderung und Altersrentner vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Sie können jetzt bis zu 400 Euro zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass Ihnen die Rente deswegen gekürzt wird. Diese Grenze lag bisher bei 355 Euro. Viele Rentner waren bislang davon ausgegangen, dass sie neben ihrer Rente im Monat 400 Euro dazu verdienen können, ohne ihre Rente zu gefährden. Diese Annnahme erwies sich leider als falsch. Sie hatten durch den zusätzlichen 400-Euro-Job in diesen Fällen nur noch Anspruch auf einen Teil der Rente. Mit dieser Anhebung der Hinzuverdienstgrenze zur Rente auf 400 Euro werden jetzt Rentenkürzungen vermieden und die Verwaltung für die Rentenversicherung wird deutlich erleichtert. Es entfallen aufwendige Prüfungen und eventuelle Rückforderungen.

Der Ausblick in die Zukunft ist düster, zumindest was die Renten betrifft. So wird von der Politik klar formuliert, dass die staatliche Rente lediglich noch eine Art Grundrente bilden soll, neben betrieblicher und privater Rente. Vermutet wird, dass die Lebensarbeitszeit trotz gerade für ältere Arbeitnehmer fehlender Arbeitsplätze mit zukünftigen Rentenreformen noch weiter verlängert wird. Oder dass es eine Art Grundrente in gleicher Höhe für jeden gibt, egal ob er in die Rentenversicherung eingezahlt hat oder nicht. Ähnlich der Grundsicherung, die es jetzt schon an Stelle von Sozialhilfe für Personen gibt, die altersbedingt oder durch dauerhafte Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, deren Einkünfte jedoch nicht zum Leben reichen.

Immerhin sollen die Renten in diesem und im kommenden Jahr stärker angepasst werden. Jedoch gab es die letzten drei Jahre keine Erhöhung. So reichen die Anpassungen nicht einmal für den Inflationsausgleich. Aber wenigstens mit der Pflegereform, die zum 1. Juli in Kraft tritt, erhält die ältere Bevölkerung einige Vergünstigungen.

Sicher ist, dass in Deutschland die Altersarmut zunehmen dürfte. Immer weniger Beschäftigte haben dauerhaft einen Vollzeitjob. So wird kaum noch ein Arbeitnehmer in der Lage sein, 45 Jahre Beitragszahlung in die Kasse der Rentenversicherung nachzuweisen. Und die sind zum Erreichen der vollen Altersrente nötig. Eines ist also sicher: Nichts ist derzeit so unsicher wie die Rente.

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Auswirkungen der “Rente mit 67″ auf die Witwen- und Witwerrente

Auswirkungen der “Rente mit 67″ auf die Witwen- und Witwerrente

momentan gilt:

  • ab Vollendung des 45. Lebensjahres der Witwe/des Witwers werden 55 Prozent der (rechnerischen) Erwerbsminderungsrente des verstorbenen Ehepartners als Hinterbliebenenversorgung gezahlt.
  • vor dem 45. Lebensjahr werden lediglich 25 Prozent gezahlt (wenn keine minderjährigen Kinder erzogen werden)

das ändert sich durch das Inkrafttreten des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz:

  • ab dem Jahr 2012 wird die Altersgrenze der Witwen bzw. der Witwer zur Erlangung der Großen Witwen- bzw. Witwerrente schrittweise bis zum Jahr 2029 auf das 47. Lebensjahr angehoben.

Damit klar wird, wovon hier die Rede ist, folgendes Rechenbeispiel für die aktuelle Regelung:

ein Arbeitnehmer erzielt ein mtl. Bruttoeinkommen in Höhe von 2.500,00 EUR. Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente würde sich fürr diesen Arbeitnehmer auf ca. 875,00 EUR (!) belaufen. Stirbt dieser Arbeitnehmer so hätte seine hinterbliebene Ehefrau folgende Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung:

Große Witwenrente

  • 481,25 EUR

Kleine Witwenrente

  • 218,75 EUR .

(Angaben ohne Gewähr)

Ich frage: Wie soll die Witwe Ihren Lebensunterhalt und/oder die Versorgung und Erziehung der Kinder finanzieren?

Ich sage: jedes Ehepaar, das seine Hinterbliebenenversorgung nicht durch private Vorsorge (Lebensversicherung u.ä.) regelt, handelt fahrlässig!

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Altersvorsorge für Frauen besonders wichtig

Fehlende Versicherungsjahre und somit geringere Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung ergeben bei vielen Frauen oft eine zu niedrige Altersrente.

So lag die durchschnittliche Altersrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2005 für Männer bei 995 EUR und für Frauen bei 508 EUR! (Quelle: Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung)

Dieses Manko vieler Frauen bei den Altersbezügen aus der GRV resultiert aus:

  • Kindererziehungszeiten
  • Pflege von Familienangehörigen
  • geringere Einkünfte als Männer
  • oft nur Beschäftigung auf 400 EUR-Basis
  • Teilzeitbeschäftigung um Haushalt und Kindererziehung sicherzustellen
  • usw., usw. …

Zu der geringeren Rentenerwartung gesellt sich eine höhere Lebenserwartung der Frauen. Aus meiner eigenen Erfahrung als Versicherungsfachmann weiß ich, dass immer noch viele Frauen (und Männer) wenig Handlungsbedarf bei der Regelung ihrer Altersvorsorge sehen. Die Begründung ist meistens: “Mein Mann bekommt später `mal genug Rente… das reicht für uns beide…”

Eine Fehleinschätzung der Lage, die viele Witwen mit Altersarmut “bezahlen” müssen, denn selten ist die Hinterbliebenenversorgung ausreichend geregelt! Meistens kommt das böse Erwachen, wenn der Gatte unerwartet verstirbt.

Deshalb: Liebe Frauen stellt Eure Altersvorsorge auf eigene Füße und beginnt so früh wie möglich damit! Je früher eine Private Rentenversicherung abgeschlossen wird, desto geringer ist der Beitragsaufwand…

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Steuerpflicht auf Rente wächst…

Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente wächst von Jahr zu Jahr. Ab dem Jahr 2040 sind 100 Prozent der gesetzlichen Altersrente zu versteuern. Den Teil der Rente, der bis dahin für die Rentner steuerfrei bleibt, die vor 2040 Rentner werden, legt das Finanzamt bis zum Lebensende fest.

Jahr des Rentenbeginns / Steuerpflichtige Rente

  • 2007/54 Prozent
  • 2008/56 Prozent
  • 2009/58 Prozent
  • 2010/60 Prozent
  • 2011/62 Prozent
  • 2012/64 Prozent
  • 2013/66 Prozent
  • 2014/68 Prozent
  • 2015/70 Prozent
  • 2016/72 Prozent
  • 2017/74 Prozent
  • 2018/76 Prozent
  • 2019/78 Prozent
  • 2020/80 Prozent
  • 2021/81 Prozent
  • 2022/82 Prozent
  • 2023/83 Prozent
  • 2024/84 Prozent
  • 2025/85 Prozent
  • 2026/86 Prozent
  • 2027/87 Prozent
  • 2028/88 Prozent
  • 2029/89 Prozent
  • 2030/90 Prozent
  • 2031/91 Prozent
  • 2032/92 Prozent
  • 2033/93 Prozent
  • 2034/94 Prozent
  • 2035/95 Prozent
  • 2036/96 Prozent
  • 2037/97 Prozent
  • 2038/98 Prozent
  • 2039/99 Prozent
  • 2040/100 Prozent .

(Angaben ohne Gewähr)

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Versorgungsausgleich regelt Rentenansprüche Geschiedener

Die spätere Rente geschiedener Eheleute wird über den so genannten Versorgungsausgleich geregelt (verteilt). Über den Versorgungsausgleich entscheidet das Familiengericht im Scheidungsverfahren. Es werden die Altersrentenansprüche beider Ehepartner, die im Laufe der Ehe erworben wurden, herangezogen. Der Ehepartner mit der höheren Rentenanwartschaft muss dem anderen abgeben. Beide Ehepartner müssen für den Zeitraum ihrer gültigen Ehe gleiche Ansprüche erhalten. Selbst der Güterstand der Ehepartner ist dabei nicht relevant. Laut Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. XII ZR 265/02) “schützt” auch eine Ehevertrag nicht vor dem Versorgungsausgleich. Bei der Berechnung des Versorgungsausgleiches werden alle Vorsorgeansprüche herangezogen.

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Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragsfreie Zeiten

Entgeltpunkte können Versicherte in der Gesetzlichen Rentenversicherung auch für beitragsfreie Zeiten bekommen. Beitragsfreie Zeiten gliedern sich dabei in:

Berücksichtigungszeiten

  • Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes

Zurechnungszeiten

  • wenn früh eine Berufsunfähigkeit eintritt werden Zurechnungszeiten ab dem Zeitpunkt der Erwerbsminderung bis zum frühst möglichen Eintritt in die Altersrente verrechnet

Anrechnungszeiten

  • bei Krankheit
  • bei Arbeitslosigkeit
  • Mutterschutz
  • Schulbesuch
  • Studium

Ersatzzeiten

  • in der Regel für Militärdienst.

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Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragszeiten

Die Summe aller Entgeltpunkte, die ein Versicherter oder eine Versicherte im Laufe des Arbeitslebens ansammelt, entscheidet über die Höhe der gesetzlichen Altersrente. Entgeltpunkte resultieren aus Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten.

Beitragszeiten sind, wie der Name schon sagt, Versicherungszeiten, in denen (aktiv) Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen. Das sind zum einen Pflichtbeiträge (durch/für):

  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Angestellte, Arbeiter),
  • geringfügig Beschäftigte,
  • Azubi,
  • Kindererziehung,
  • Arbeitslose,
  • bei Arbeitsunfähigkeit,
  • Wehrdienst,
  • Zivildienst,
  • als private Pflegeperson
  • pflichtigversicherte Selbständige.

Freiwillige Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) werden in der Regel durch Selbständige entrichtet, die nicht pflichtig versichert sind.

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neuer aktueller Rentenwert

Wenn der Bundesrat zustimmt, erhöht sich der aktuelle Rentenwert zum 01.07.2007 von 26,13 EUR auf 26,27 EUR (West) und von 22,97 EUR auf 23,09 EUR (Ost). Das käme einer Rentenerhöhung um 0,54 Prozent gleich. Diese Renten-Bestimmungsverordnung wurde heute im Bundeskabinett verabschiedet.

Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales würden somit 1,2 Milliarden Euro mehr an ca. 20 Millionen Rentner ausgezahlt.

Für die Alterssicherung der Landwirte beträgt der aktuelle Rentenwert ab dem 01.07. 12,13 EUR (West) und 10,66 EUR (Ost).

(Angaben ohne Gewähr)

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Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung

Seit 2002 verschickt die Deutsche Rentenversicherung aktuelle Renteninformationen an die Versicherten. Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung gibt den Versicherten Auskunft über zukünftige und aktuelle Rentenansprüche.

Dieses offizielle Dokument ist eine wichtige Grundlage zur Planung und Umsetzung (!) der eigenen, zusätzlichen (privaten) Altersvorsorge! Wer diese Mitteilung des gesetzlichen Versorgungsträgers unbeachtet läßt bzw. dieser offiziellen Mitteilung nicht die notwendige Aufmerksamkeit schenkt, bzw. sich durch die dargestellten Leistungen in Sicherheit wähnt, handelt fahrlässig und riskiert u.U. Altersarmut.

Denn: die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung informiert die Versicherten nicht ausreichend genug über

  • die Auswirkungen der Inflation und den damit verbundenen Kaufkraftverlust der Rentenleistungen
  • die Auswirkungen der Versteuerung der gesetzlichen Rente
  • den Wegfall der Berufsunfähigkeitsrente
  • die konkreten Auswirkungen der Anpassung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
  • die Beitragssituation zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung als Rentner
  • stagnierende Altersbezüge durch den geplanten “Nachholfaktor“.

Zwar weist die Deutsche Rentenversicherung in der Renteninformation auf zusätzlichen Vorsorgebedarf und Beachtung des Kaufkraftverlustes hin, aber sie tut dies, ohne konkret zu werden. An der breiten Masse der Bevölkerung gehen diese Hinweise unbeachtet vorbei! (das ist keine Behauptung, sondern eine Feststellung, die ich als aktiver Versicherungsfachmann fast täglich machen muss!).

Bei der Vorsorgeplanung jedes Einzelnen und jeder Einzelnen müssen die Auswirkungen der Inflation, der Rentenkürzungen, der neuen Regelaltersgrenze usw.,usw. zwingend Beachtung finden. Sonst kann es sein, dass zwar für`s Alter gespart wurde, aber das für`s Alter Ersparte nicht reicht und ein wirklicher Ruhestand in weite Ferne rückt…

Sie haben noch keine Renteninformation erhalten? Dann können Sie diese jetzt anfordern:

hier Versicherungsunterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern…

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Optimal vorsorgen…

In “Der Versicherungsprofi” Ausgabe 07/2007 habe ich einen sehr interessanten Artikel zum Thema “Optimal vorsorgen” gelesen. Hier geben die Autoren einen Zehn-Punkte-Plan zum Besten, den ich persönlich so unterschreiben würde, deshalb möchte ich ihn hier kurz vorstellen.

Der Zehn-Punkte-Plan (in Stichpunkten mit Ergänzungen) aus “Der Versicherungsprofi” zum Thema “Optimal vorsorgen“:

  1. Risiken absichern durch: Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung (für Hinterbliebenenschutz)
  2. Früh beginnen: Zinseszins-Effekt nutzen und so früh wie möglich mit der Altersvorsorge beginnen; sinnloses “Abwarten” macht die Altersvorsorge nur unnötig teuer (durch höheres Eintrittsalter und fehlende “Verzinsungszeiten”); am besten sollten Eltern schon im Kindesalter den Grundstein legen - mtl. 25,00 EUR zum Beispiel vom Kindergeld können hier schon enorme Ergebnisse anbahnen!
  3. Rentenbescheid prüfen: die jährlichen Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung Bund nennen die zu erwartenden Leistungen aus dem gesetzlichen Versorgungswerk; es macht Sinn, diese Zahlen mit den eigenen Zahlen und Unterlagen zu überprüfen, vor allem die Kontrolle und Klärung der Versicherungszeiten (Kontenklärung) sollte erfolgen
  4. regelmäßigen Kassensturz durchführen: Überblick über die Vermögenswerte und Sparverträge verschaffen, Überblick über laufende Ausgaben verschaffen, Ausgaben optimieren (Ein-Sparpotentiale nutzen bei Versicherungen, Strom, Telefon usw., usw. …), freigewordene Mittel für die Vorsorge nutzen und (wichtig!) Liquiditätsreserven schaffen
  5. Förderung ausloten: der Staat fördert die Private Altersvorsorge, mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Optionen für alle Berufs- und Personengruppen, gute Information und Beratung sind hier bares Geld wert!
  6. Steuerlast einkalkulieren: Rentenleistungen (privat und gesetzlich) sind steuerpflichtig, die Höhe der Steuerbelastung des Einzelnen ist individuell unterschiedlich; wichtig ist, dass klar ist: nur die Netto-Rente steht zur Verfügung und kann ausgegeben werden, dem entsprechend muss die Ermittlung der Versorgungslücke diesen wichtigen Aspekt berücksichtigen!
  7. Inflation berücksichtigen: die Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen werden oft erst in einigen Jahrzehnten fällig; die Kaufkraft des Geldes nimmt schleichend im Laufe der Jahre ab (Inflation) - dieser Fakt darf bei der Privaten Altersvorsorge auf keinen Fall unberücksichtigt bleiben!
  8. Langlebigkeit beachten: wir Menschen werden immer älter, somit muss auch das für`s Alter gedachte Kapital entsprechend lang ausreichen! Private Rentenversicherungen, die ihre Leistungen in Form einer lebenslangen (!) Rente erbringen, gehören deshalb fast zwingend in jedes Vorsorge-Portfolio
  9. Clever mixen: Risiko streuen, staatliche Förderung nutzen, Steuervorteile sichern
  10. regelmäßig überprüfen und optimieren: die Lebenssituationen ändern sich (Kinder, Immobilien, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Berufswechsel …), wie entwicklen sich die Vorsorgverträge?… ein regelmäßiges update (ein Mal jährlich) sollte zur Routine werden.

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