Archiv zur KategoriePrivate Rentenversicherung

Auswirkungen der “Rente mit 67″ auf die Witwen- und Witwerrente

Auswirkungen der “Rente mit 67″ auf die Witwen- und Witwerrente

momentan gilt:

  • ab Vollendung des 45. Lebensjahres der Witwe/des Witwers werden 55 Prozent der (rechnerischen) Erwerbsminderungsrente des verstorbenen Ehepartners als Hinterbliebenenversorgung gezahlt.
  • vor dem 45. Lebensjahr werden lediglich 25 Prozent gezahlt (wenn keine minderjährigen Kinder erzogen werden)

das ändert sich durch das Inkrafttreten des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz:

  • ab dem Jahr 2012 wird die Altersgrenze der Witwen bzw. der Witwer zur Erlangung der Großen Witwen- bzw. Witwerrente schrittweise bis zum Jahr 2029 auf das 47. Lebensjahr angehoben.

Damit klar wird, wovon hier die Rede ist, folgendes Rechenbeispiel für die aktuelle Regelung:

ein Arbeitnehmer erzielt ein mtl. Bruttoeinkommen in Höhe von 2.500,00 EUR. Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente würde sich fürr diesen Arbeitnehmer auf ca. 875,00 EUR (!) belaufen. Stirbt dieser Arbeitnehmer so hätte seine hinterbliebene Ehefrau folgende Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung:

Große Witwenrente

  • 481,25 EUR

Kleine Witwenrente

  • 218,75 EUR .

(Angaben ohne Gewähr)

Ich frage: Wie soll die Witwe Ihren Lebensunterhalt und/oder die Versorgung und Erziehung der Kinder finanzieren?

Ich sage: jedes Ehepaar, das seine Hinterbliebenenversorgung nicht durch private Vorsorge (Lebensversicherung u.ä.) regelt, handelt fahrlässig!

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Rente mit 67

Bundesrat und Bundestag haben das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Damit steht fest:

Die Regelaltersgrenze wird ab den Jahrgängen 1947 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Alle ab 1964 Geborenen können abschlagsfrei erst mit dem 67. Lebensjahr in Rente gehen!

Das hat gravierende Auswirkungen auf die Situation der Alterseinkünfte der zukünftigen Rentner. Denn bei vorzeitigem Rentenbezug werden die Abschlägege (lebenslange Rentenkürzungen) nicht mehr wie bisher vom 65. Lebensjahr gerechnet, sondern vom 67. Wer früher in den Ruhestand gehen will (oder muss) muss pro Jahr auf 3,6% seiner Rentenleistung verzichten.

Beispiel: vorzeitiger Rentenbezug mit 65 (!) = - 7,2% Rente lebenslang…

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steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen

Geleistete Beiträge für so genannte Vorsorgeaufwendungen finden im Rahmen der Steuererklärung Anerkennung durch das Finanzamt. Dabei wird zwischen Aufwendungen für Rentenversicherungen und anderen Vorsorgeaufwendungen, zum Beispiel Krankenversicherungen, unterschieden. Die steuerlichen Gegebenheiten für Altersvorsorgeaufwendungen habe ich bereits ausführlich hier im Blog unter der Rubrik “Basisrente” bzw. “Rürup-Rente” beschrieben.

Heute möchte ich die Regelungen über “Andere Vorsorgeaufwendungen” kurz erörtern:

diese finden bis zum Höchstbetrag von 1.500,00 EUR im Jahr steuerliche Berücksichtigung, wenn der/die Versicherte die Beiträge für die Krankenversicherung nicht vollständig alleine zahlen muss.

Folgende Aufwendungen finden in diesem Fall bis zur genannten Höchstgrenze (nach Günstigerprüfung! u.U. gilt dann altes Recht) Berücksichtigung:

Beiträge für

  • Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Krankenhaustagegeldversicherung und Krankentagegeldversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kurkostenversicherung
  • Unfallversicherung
  • selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Lebensversicherung und/oder Rentenversicherung mit und ohne Kapitalwahlrecht deren Beginn vor dem 01.01.2005 war und die bespart wurde.

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Altersvorsorge für Frauen besonders wichtig

Fehlende Versicherungsjahre und somit geringere Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung ergeben bei vielen Frauen oft eine zu niedrige Altersrente.

So lag die durchschnittliche Altersrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2005 für Männer bei 995 EUR und für Frauen bei 508 EUR! (Quelle: Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung)

Dieses Manko vieler Frauen bei den Altersbezügen aus der GRV resultiert aus:

  • Kindererziehungszeiten
  • Pflege von Familienangehörigen
  • geringere Einkünfte als Männer
  • oft nur Beschäftigung auf 400 EUR-Basis
  • Teilzeitbeschäftigung um Haushalt und Kindererziehung sicherzustellen
  • usw., usw. …

Zu der geringeren Rentenerwartung gesellt sich eine höhere Lebenserwartung der Frauen. Aus meiner eigenen Erfahrung als Versicherungsfachmann weiß ich, dass immer noch viele Frauen (und Männer) wenig Handlungsbedarf bei der Regelung ihrer Altersvorsorge sehen. Die Begründung ist meistens: “Mein Mann bekommt später `mal genug Rente… das reicht für uns beide…”

Eine Fehleinschätzung der Lage, die viele Witwen mit Altersarmut “bezahlen” müssen, denn selten ist die Hinterbliebenenversorgung ausreichend geregelt! Meistens kommt das böse Erwachen, wenn der Gatte unerwartet verstirbt.

Deshalb: Liebe Frauen stellt Eure Altersvorsorge auf eigene Füße und beginnt so früh wie möglich damit! Je früher eine Private Rentenversicherung abgeschlossen wird, desto geringer ist der Beitragsaufwand…

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Versorgungsausgleich regelt Rentenansprüche Geschiedener

Die spätere Rente geschiedener Eheleute wird über den so genannten Versorgungsausgleich geregelt (verteilt). Über den Versorgungsausgleich entscheidet das Familiengericht im Scheidungsverfahren. Es werden die Altersrentenansprüche beider Ehepartner, die im Laufe der Ehe erworben wurden, herangezogen. Der Ehepartner mit der höheren Rentenanwartschaft muss dem anderen abgeben. Beide Ehepartner müssen für den Zeitraum ihrer gültigen Ehe gleiche Ansprüche erhalten. Selbst der Güterstand der Ehepartner ist dabei nicht relevant. Laut Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. XII ZR 265/02) “schützt” auch eine Ehevertrag nicht vor dem Versorgungsausgleich. Bei der Berechnung des Versorgungsausgleiches werden alle Vorsorgeansprüche herangezogen.

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Verrentung von Kapitalleistungen aus der Lebensversicherung

“Alte” Lebensversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen worden sind, machen Ihre Vertragsinhaber glücklich. Denn die Kapitalauszahlungen aus diesen Verträgen sind steuerfrei.

Wer eine Kapitalauszahlung aus einem abgelaufenen, oder einem vor Ablauf stehenden Vertrag erwartet steht oft vor dem “Problem”: Wohin mit dem Geld? Was mache ich damit?

Wenn das Geld nicht für die Weltreise oder noch ein neues Auto “verjubelt” werden soll, könnte (unter Beachtung der Tatsache, dass die Lebenserwartung und somit auch der Bedarf an regelmäßigen Einkünften im Alter steigt!) eine Wiederanlage des Kapitals zur Verrentung eine sinnvolle und weise Entscheidung sein. Das heißt: statt der Auszahlung des Kapitals in einer Summe, wählt der Versicherungsnehmer die Auszahlung des Deckungskapitals als lebenslange (!!!) Privatrente zur gesetzlichen dazu.

Eine geltende Faustregel in der deutschen Versicherungswirtschaft lautet:

  • pro 10.000,00 EUR Kapital, die im Alter von 65 in eine lebenslange, monatliche Rente umgewandelt werden sollen, kann der Leistungsempfänger mit ca. 45,00 EUR bis 50,00 EUR monatlich und lebenslang rechnen.

Aber auch hier gilt: je leistungsstärker der Versicherer, desto mehr Rente gibt es für`s gleiche Geld! Vor allem der Betrag der Garantierente sollte so hoch wie möglich ausfallen. Deshalb:

  • Zeit lassen,
  • mehrere Anbieter rechnen lassen,
  • Höhe der Garantiewerte als Entscheidungsgrundlage heranziehen,
  • ohne Druck Entscheidung treffen
  • Antrag stellen
  • Police/Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist kontrollieren.

Gerne rechne ich für Sie, unverbindlich und ohne Druck zur Entscheidung:

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Optimal vorsorgen…

In “Der Versicherungsprofi” Ausgabe 07/2007 habe ich einen sehr interessanten Artikel zum Thema “Optimal vorsorgen” gelesen. Hier geben die Autoren einen Zehn-Punkte-Plan zum Besten, den ich persönlich so unterschreiben würde, deshalb möchte ich ihn hier kurz vorstellen.

Der Zehn-Punkte-Plan (in Stichpunkten mit Ergänzungen) aus “Der Versicherungsprofi” zum Thema “Optimal vorsorgen“:

  1. Risiken absichern durch: Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung (für Hinterbliebenenschutz)
  2. Früh beginnen: Zinseszins-Effekt nutzen und so früh wie möglich mit der Altersvorsorge beginnen; sinnloses “Abwarten” macht die Altersvorsorge nur unnötig teuer (durch höheres Eintrittsalter und fehlende “Verzinsungszeiten”); am besten sollten Eltern schon im Kindesalter den Grundstein legen - mtl. 25,00 EUR zum Beispiel vom Kindergeld können hier schon enorme Ergebnisse anbahnen!
  3. Rentenbescheid prüfen: die jährlichen Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung Bund nennen die zu erwartenden Leistungen aus dem gesetzlichen Versorgungswerk; es macht Sinn, diese Zahlen mit den eigenen Zahlen und Unterlagen zu überprüfen, vor allem die Kontrolle und Klärung der Versicherungszeiten (Kontenklärung) sollte erfolgen
  4. regelmäßigen Kassensturz durchführen: Überblick über die Vermögenswerte und Sparverträge verschaffen, Überblick über laufende Ausgaben verschaffen, Ausgaben optimieren (Ein-Sparpotentiale nutzen bei Versicherungen, Strom, Telefon usw., usw. …), freigewordene Mittel für die Vorsorge nutzen und (wichtig!) Liquiditätsreserven schaffen
  5. Förderung ausloten: der Staat fördert die Private Altersvorsorge, mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Optionen für alle Berufs- und Personengruppen, gute Information und Beratung sind hier bares Geld wert!
  6. Steuerlast einkalkulieren: Rentenleistungen (privat und gesetzlich) sind steuerpflichtig, die Höhe der Steuerbelastung des Einzelnen ist individuell unterschiedlich; wichtig ist, dass klar ist: nur die Netto-Rente steht zur Verfügung und kann ausgegeben werden, dem entsprechend muss die Ermittlung der Versorgungslücke diesen wichtigen Aspekt berücksichtigen!
  7. Inflation berücksichtigen: die Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen werden oft erst in einigen Jahrzehnten fällig; die Kaufkraft des Geldes nimmt schleichend im Laufe der Jahre ab (Inflation) - dieser Fakt darf bei der Privaten Altersvorsorge auf keinen Fall unberücksichtigt bleiben!
  8. Langlebigkeit beachten: wir Menschen werden immer älter, somit muss auch das für`s Alter gedachte Kapital entsprechend lang ausreichen! Private Rentenversicherungen, die ihre Leistungen in Form einer lebenslangen (!) Rente erbringen, gehören deshalb fast zwingend in jedes Vorsorge-Portfolio
  9. Clever mixen: Risiko streuen, staatliche Förderung nutzen, Steuervorteile sichern
  10. regelmäßig überprüfen und optimieren: die Lebenssituationen ändern sich (Kinder, Immobilien, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Berufswechsel …), wie entwicklen sich die Vorsorgverträge?… ein regelmäßiges update (ein Mal jährlich) sollte zur Routine werden.

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Pflege im Alter sicherstellen

Zu einer bedarfsgerechten Privaten Altersvorsorge gehört sicherlich auch die Berücksichtigung und Kalkulation der Pflege im Alter. Denn irgendwann wird auch für den rüstigsten Rentner oder die rüstigste Rentnerin der Alltag ohne Hilfe durch andere nicht mehr realisierbar.

So wäre es doch auch sicherlich sehr schön, wenn die dann notwendig gewordene Pflege in diesem Lebensabschnitt selbstbestimmt, zum Beispiel durch Familienangehörige und/oder gute Bekannte, erfolgen könnte und nicht “anonym” im Minutentakt durch “gehetztes” und “gestresstes” Pflegepersonal…

Aber gerade für Familienangehörige stellt die Pflege der älteren Verwandten oft eine kaum zu bewältigende Belastung dar, obwohl die Bereitschaft vorhanden ist. Denn allein schon der zusätzliche Zeitaufwand ist für die meisten, neben der eigenen beruflichen und häuslichen Alltagsbewältigung, nicht aufzubringen. Ein “schlechtes Gewissen” und Mißverständnisse schaffen nicht selten so auch ein trauriges Familienklima.

Dabei wäre dieses Problem sehr einfach zu lösen, wenn die häusliche Pflege im Alter mit eigens dafür kalkulierten Mitteln finanzierbar wäre. Was zum Beipiel würde dagegen sprechen, die eigenen Familienangehörigen (Kinder, Enkelkinder…) oder gute Bekannte für die zu erbringende Pflegeleistung “zu bezahlen”? Ich kann mir gut vorstellen, dass zum Beispiel so manche Hausfrau oder so mancher Hausmann viel lieber ihre Verwandten betreuen würden, als irgendeinem, mehr oder weniger “sinnlosen” 400-EUR-Job nachzugehen…

Eine Private Pflegezusatzversicherung oder eine entsprechend ausgelegte Private Rentenversicherung könnten hier der “Schlüssel zum Glück” für viele Familien, bei verantwortungsvoller Vorausplanung, sein.

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Abgeltungssteuer

Ab dem 01.01.2009 werden Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent besteuert. Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne werden mit dieser Abgeltungsteuer belegt. Besonders Aktionäre und Aktiensfondsinhaber trifft es mit dieser neuen Regelung härter als bisher.

Vorteile bringt die Abgeltungssteuer u.a. für Inhaber (Sparer) von Lebensversicherungen und Privaten Rentenversicherungen:

  • Lebensversicherung: erfolgt die Auszahlung frühestens zum 60. Lebensjahr und hatte der Vertrag zuvor eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren, so ist der Ertrag nur zur Hälfte steuerpflichtig!
  • Private Rentenversicherung: bei lebenslangen Rentenzahlungen muss der Sparer nur den Ertragsanteil versteuern. Dieser ist je nach Abrufzeitpunkt der Leistung unterschiedlich hoch. Wer seine lebenslange Rente zum Beipiel ab dem 65. Lebensjahr bezieht, muss nur 18% vom Ertrag versteuern.

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Unterschiede bei Ablaufleistungen sind enorm!

Die Wahl des richtigen Versicherers beim Abschluß von Kapitallebensversicherungen und Privaten Rentenversicherungen ist entscheidend für die Ergebnisse bei den zu erwartenden Leistungen.

Vor allem und insbesondere auch deswegen, weil die Zeiten, in denen die Leistungen steuerfrei ausgezahlt wurden, definitiv vorbei sind. Soll heißen: von den bei Vertragsablauf fälligen Leistungen müssen, je nach Art des Vertrages, Steuern abgeführt werden. Somit gibt es u.U. einen spürbaren Unterschied zwischen der bereit stehenden Bruttoleistung und dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Nettobetrag!

Um so wichtiger ist es doch, dass man bei der Regelung seiner Altersvorsorge einen (nachweisbar!) starken Partner auswählt, damit der Betrag, der nach Abzügen zur Verfügung steht, so hoch wie möglich ausfällt.

Und gerade hier liegt der Hase im Pfeffer. Es gibt Versicherer (um genau zu sein: es gibt einen Versicherer…), die liegen mit ihren erbrachten Ablaufleistungen ca. 30 Prozent über dem Markt-Durchschnitt. Andere haben Mühe diesem nahe zu kommen.

Beispiel (ohne Namen zu nennen…):

nach 30 Jahren Laufzeit wurden die Ablaufleistungen von Versicherern verglichen (Ablauf = 31.12.2005). Alle Verträge wurden mit identischem Beitrag bespart. Der Markt-Durchschnitt der Ablaufleistung beträgt 96.989,00 EUR.

In diesem Vergleich erzielt der Primus eine Ablaufleistung von sage und schreibe 124.810,00 EUR. Das Schlußlicht dieses Vergleichs erzielt 94.396,00 EUR.

Das bedeutet: 30.414,00 EUR mehr für einen der beiden Versicherten, bei gleicher Sparleistung!!! (Quelle: map-report | www.map-report.com)

An den Leser dieses Artikels: Wollen Sie Gewissheit haben, dass Ihre Altersvorsorge in guten Händen ist? Gerne sende ich Ihnen ein unverbindliches (Vergleichs-)Angebot vom branchenbesten Versicherer.

Sie geben die Vertragsparameter vor (Geburtsdatum, Geschlecht, Beitragshöhe, Laufzeit, Vertragsart:Rentenversicherung oder Lebensversicherung), ich sende Ihnen die Berechnung per Email. Unverbindlich und kostenfrei!

Im Impressum finden Sie meine Email-Adresse, um mit mir Kontakt aufzunehmen. Diese Mühe könnte für Sie bares Geld wert sein (siehe oben)!

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