Archiv zur KategorieRiesterrente

Anspruch auf Riester Rente?

Über 8 Millionen Menschen in Deutschland profitieren bereits von den staatlichen Zulagen zur Riester-Rente. Wer sich mit dem Thema Altersvorsorge auseinander setzt sollte deshalb diese privat finanzierte Rente nicht unbeachtet lassen. Doch nicht jeder hat Anspruch auf Zulagen oder Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten. Welche Personen zulagenberechtigt sind und wer keinen Anspruch auf die Altersvorsorgezulage besitzt soll im Nachfolgenden geklärt werden:

Die Zulagenberechtigung wird durch § 10a EStG geregelt.

Anspruch auf Zulage besitzt, wer der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt und zu folgenden Personen zählt:

• Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige
• Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
• Bezieher von Arbeitslosengeld
• Bezieher von Krankengeld
• Kindererziehende (max. für die ersten drei Lebensjahre)
• Wehr- und Zivildienstleistende
• Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z.B. Pflege von Familienangehörigen)
• geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag aufgestockt wird
• Bezieher von Vorruhestandsgeld (wenn diese zuvor pflichtversichert waren)
• Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen
• Amtsträger
• Harz-IV-Empfänger
• Ehepartner eines Zulagenberechtigten

Keinen Anspruch auf die Altersvorsorgezulage besitzen:

• Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
• Versicherte, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind
• Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen
• geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken
• Altersrentner
• Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit
• nicht rentenversicherungspflichtige Studenten
• Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen

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Rente mit 67

Bundesrat und Bundestag haben das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Damit steht fest:

Die Regelaltersgrenze wird ab den Jahrgängen 1947 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Alle ab 1964 Geborenen können abschlagsfrei erst mit dem 67. Lebensjahr in Rente gehen!

Das hat gravierende Auswirkungen auf die Situation der Alterseinkünfte der zukünftigen Rentner. Denn bei vorzeitigem Rentenbezug werden die Abschlägege (lebenslange Rentenkürzungen) nicht mehr wie bisher vom 65. Lebensjahr gerechnet, sondern vom 67. Wer früher in den Ruhestand gehen will (oder muss) muss pro Jahr auf 3,6% seiner Rentenleistung verzichten.

Beispiel: vorzeitiger Rentenbezug mit 65 (!) = - 7,2% Rente lebenslang…

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Rekordjahr bei Riester-Rente

Laut Amberger Zeitung vom 15.05.2007, wird die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in diesem Monat ca. 740 Millionen Euro an Zulagen an Nutzer der Riesterförderung auszahlen. So viel wie noch nie.

Hier noch einmal die Zulagen Beträge, für alle, die immer noch behaupten: “Riester? Ist nix für mich…”:

  • Grundzulage = 114 EUR
  • Kinderzulage = 138 EUR .

Ab kommendem Jahr gibt es noch mehr:

  • Grundzulage = 154 EUR
  • Kinderzulage = 185 EUR .

Dazu kommen ggf. interessante Steuervorteile.

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Altersvorsorge für Frauen besonders wichtig

Fehlende Versicherungsjahre und somit geringere Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung ergeben bei vielen Frauen oft eine zu niedrige Altersrente.

So lag die durchschnittliche Altersrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2005 für Männer bei 995 EUR und für Frauen bei 508 EUR! (Quelle: Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung)

Dieses Manko vieler Frauen bei den Altersbezügen aus der GRV resultiert aus:

  • Kindererziehungszeiten
  • Pflege von Familienangehörigen
  • geringere Einkünfte als Männer
  • oft nur Beschäftigung auf 400 EUR-Basis
  • Teilzeitbeschäftigung um Haushalt und Kindererziehung sicherzustellen
  • usw., usw. …

Zu der geringeren Rentenerwartung gesellt sich eine höhere Lebenserwartung der Frauen. Aus meiner eigenen Erfahrung als Versicherungsfachmann weiß ich, dass immer noch viele Frauen (und Männer) wenig Handlungsbedarf bei der Regelung ihrer Altersvorsorge sehen. Die Begründung ist meistens: “Mein Mann bekommt später `mal genug Rente… das reicht für uns beide…”

Eine Fehleinschätzung der Lage, die viele Witwen mit Altersarmut “bezahlen” müssen, denn selten ist die Hinterbliebenenversorgung ausreichend geregelt! Meistens kommt das böse Erwachen, wenn der Gatte unerwartet verstirbt.

Deshalb: Liebe Frauen stellt Eure Altersvorsorge auf eigene Füße und beginnt so früh wie möglich damit! Je früher eine Private Rentenversicherung abgeschlossen wird, desto geringer ist der Beitragsaufwand…

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Versorgungsausgleich regelt Rentenansprüche Geschiedener

Die spätere Rente geschiedener Eheleute wird über den so genannten Versorgungsausgleich geregelt (verteilt). Über den Versorgungsausgleich entscheidet das Familiengericht im Scheidungsverfahren. Es werden die Altersrentenansprüche beider Ehepartner, die im Laufe der Ehe erworben wurden, herangezogen. Der Ehepartner mit der höheren Rentenanwartschaft muss dem anderen abgeben. Beide Ehepartner müssen für den Zeitraum ihrer gültigen Ehe gleiche Ansprüche erhalten. Selbst der Güterstand der Ehepartner ist dabei nicht relevant. Laut Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. XII ZR 265/02) “schützt” auch eine Ehevertrag nicht vor dem Versorgungsausgleich. Bei der Berechnung des Versorgungsausgleiches werden alle Vorsorgeansprüche herangezogen.

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Optimal vorsorgen…

In “Der Versicherungsprofi” Ausgabe 07/2007 habe ich einen sehr interessanten Artikel zum Thema “Optimal vorsorgen” gelesen. Hier geben die Autoren einen Zehn-Punkte-Plan zum Besten, den ich persönlich so unterschreiben würde, deshalb möchte ich ihn hier kurz vorstellen.

Der Zehn-Punkte-Plan (in Stichpunkten mit Ergänzungen) aus “Der Versicherungsprofi” zum Thema “Optimal vorsorgen“:

  1. Risiken absichern durch: Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung (für Hinterbliebenenschutz)
  2. Früh beginnen: Zinseszins-Effekt nutzen und so früh wie möglich mit der Altersvorsorge beginnen; sinnloses “Abwarten” macht die Altersvorsorge nur unnötig teuer (durch höheres Eintrittsalter und fehlende “Verzinsungszeiten”); am besten sollten Eltern schon im Kindesalter den Grundstein legen - mtl. 25,00 EUR zum Beispiel vom Kindergeld können hier schon enorme Ergebnisse anbahnen!
  3. Rentenbescheid prüfen: die jährlichen Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung Bund nennen die zu erwartenden Leistungen aus dem gesetzlichen Versorgungswerk; es macht Sinn, diese Zahlen mit den eigenen Zahlen und Unterlagen zu überprüfen, vor allem die Kontrolle und Klärung der Versicherungszeiten (Kontenklärung) sollte erfolgen
  4. regelmäßigen Kassensturz durchführen: Überblick über die Vermögenswerte und Sparverträge verschaffen, Überblick über laufende Ausgaben verschaffen, Ausgaben optimieren (Ein-Sparpotentiale nutzen bei Versicherungen, Strom, Telefon usw., usw. …), freigewordene Mittel für die Vorsorge nutzen und (wichtig!) Liquiditätsreserven schaffen
  5. Förderung ausloten: der Staat fördert die Private Altersvorsorge, mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Optionen für alle Berufs- und Personengruppen, gute Information und Beratung sind hier bares Geld wert!
  6. Steuerlast einkalkulieren: Rentenleistungen (privat und gesetzlich) sind steuerpflichtig, die Höhe der Steuerbelastung des Einzelnen ist individuell unterschiedlich; wichtig ist, dass klar ist: nur die Netto-Rente steht zur Verfügung und kann ausgegeben werden, dem entsprechend muss die Ermittlung der Versorgungslücke diesen wichtigen Aspekt berücksichtigen!
  7. Inflation berücksichtigen: die Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen werden oft erst in einigen Jahrzehnten fällig; die Kaufkraft des Geldes nimmt schleichend im Laufe der Jahre ab (Inflation) - dieser Fakt darf bei der Privaten Altersvorsorge auf keinen Fall unberücksichtigt bleiben!
  8. Langlebigkeit beachten: wir Menschen werden immer älter, somit muss auch das für`s Alter gedachte Kapital entsprechend lang ausreichen! Private Rentenversicherungen, die ihre Leistungen in Form einer lebenslangen (!) Rente erbringen, gehören deshalb fast zwingend in jedes Vorsorge-Portfolio
  9. Clever mixen: Risiko streuen, staatliche Förderung nutzen, Steuervorteile sichern
  10. regelmäßig überprüfen und optimieren: die Lebenssituationen ändern sich (Kinder, Immobilien, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Berufswechsel …), wie entwicklen sich die Vorsorgverträge?… ein regelmäßiges update (ein Mal jährlich) sollte zur Routine werden.

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Haben Bezieher einer Erwerbsminderungsrente Anspruch auf die Riesterförderung?

Gestern stellte mir eine Kundin eine interessante Frage:

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag, wenn mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente bewilligt wird und ich eine Erwerbsminderungsrente bekomme?

Meine Antwort (ohne Gewähr!):

Aus dem alleinigen Bezug der Erwerbsminderungsrente resultiert nicht zwingend die unmittelbare Förderberechtigung für Riester. In der Praxis (Realität) ist jedoch die Bewilligung einer verminderten (halben) Erwerbsminderungsrente wahrscheinlicher, als der Bezug der vollen Rente.

Deshalb wird es in vielen Fällen notwendig sein durch eine Teilzeitbeschäftigung den Lebensunterhalt sicherzustellen. Nur wenn es sich bei dieser Teilzeitbeschäftigung um keine geringfügige Beschäftigung handelt (außer, wenn der Pauschalbetrag zur Rentenversicherung aufgestockt wird), bleibt die unmittelbare Förderberechtigung für die Riester-Zulage erhalten.

Leistungen aus dem Riester-Vertrag werden frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. mit Beginn der Altersrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt.

Für verbindliche Rückfragen empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/3331919.

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Bundesbürger sollen mehr für die Private Altersvorsorge tun

Laut FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) vom November 2006 plant die Bundesregierung den Ausbau der Förderung bei der Riester-Rente. Insbesondere Berufseinsteiger und Familien sollen von diesen evtl. Änderungen profitieren.

So sind höhere Kinderzulagen (300 Euro) für Kinder, die nach dem 01.01.2008 geboren werden, im Gespräch.

Weiterhin soll es Pläne geben Berufseinsteiger mit zusätzlich 100 Euro zu fördern, wenn sie ihren Riestervertrag vor dem 21. Lebensjahr abschließen.

Quelle: FAZ, www.VersicherungsJournal.de, vom 28.11.2006

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Unterschiede bei Ablaufleistungen sind enorm!

Die Wahl des richtigen Versicherers beim Abschluß von Kapitallebensversicherungen und Privaten Rentenversicherungen ist entscheidend für die Ergebnisse bei den zu erwartenden Leistungen.

Vor allem und insbesondere auch deswegen, weil die Zeiten, in denen die Leistungen steuerfrei ausgezahlt wurden, definitiv vorbei sind. Soll heißen: von den bei Vertragsablauf fälligen Leistungen müssen, je nach Art des Vertrages, Steuern abgeführt werden. Somit gibt es u.U. einen spürbaren Unterschied zwischen der bereit stehenden Bruttoleistung und dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Nettobetrag!

Um so wichtiger ist es doch, dass man bei der Regelung seiner Altersvorsorge einen (nachweisbar!) starken Partner auswählt, damit der Betrag, der nach Abzügen zur Verfügung steht, so hoch wie möglich ausfällt.

Und gerade hier liegt der Hase im Pfeffer. Es gibt Versicherer (um genau zu sein: es gibt einen Versicherer…), die liegen mit ihren erbrachten Ablaufleistungen ca. 30 Prozent über dem Markt-Durchschnitt. Andere haben Mühe diesem nahe zu kommen.

Beispiel (ohne Namen zu nennen…):

nach 30 Jahren Laufzeit wurden die Ablaufleistungen von Versicherern verglichen (Ablauf = 31.12.2005). Alle Verträge wurden mit identischem Beitrag bespart. Der Markt-Durchschnitt der Ablaufleistung beträgt 96.989,00 EUR.

In diesem Vergleich erzielt der Primus eine Ablaufleistung von sage und schreibe 124.810,00 EUR. Das Schlußlicht dieses Vergleichs erzielt 94.396,00 EUR.

Das bedeutet: 30.414,00 EUR mehr für einen der beiden Versicherten, bei gleicher Sparleistung!!! (Quelle: map-report | www.map-report.com)

An den Leser dieses Artikels: Wollen Sie Gewissheit haben, dass Ihre Altersvorsorge in guten Händen ist? Gerne sende ich Ihnen ein unverbindliches (Vergleichs-)Angebot vom branchenbesten Versicherer.

Sie geben die Vertragsparameter vor (Geburtsdatum, Geschlecht, Beitragshöhe, Laufzeit, Vertragsart:Rentenversicherung oder Lebensversicherung), ich sende Ihnen die Berechnung per Email. Unverbindlich und kostenfrei!

Im Impressum finden Sie meine Email-Adresse, um mit mir Kontakt aufzunehmen. Diese Mühe könnte für Sie bares Geld wert sein (siehe oben)!

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Weniger Rentenanspruch durch Arbeitslosigkeit

Arbeitslose verlieren bei ihren späteren Rentenansprüchen, obwohl über die Agentur für Arbeit Beiträge in die Rentenversicherung fließen. Der Grund dafür ist, dass nur ca. 80 Prozent des letzten Einkommens die Grundlage für die Höhe der Rentenbeiträge bildet. Daraus folgt: weniger Entgeltpunkte durch Arbeitslosigkeit.

Empfänger von Arbeitslosengeld II büßen noch mehr Ihres zukünftigen Rentenanspruchs ein. Denn hier bildet das tatsächlich gezahlte Arbeitslosengeld die Grundlage für die Höhe der, durch die Agentur für Arbeit, zu entrichtenden Beiträge in die Rentenversicherung.

Keine Rentenansprüche erwerben Arbeitslose für die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit, deren Antrag auf ALG II abgelehnt worden ist.

Tipp:

Für Bezieher von Arbeitslosengeld bietet ein Vertrag zur Riester-Rente gute Möglichkeiten, trotz geringerer Einkünfte, privat etwas für die Altersvorsorge zu tun. Denn dieser Personenkreis hat direkten Anspruch auf die Zulagenförderung. Da sich die Höhe des zu zahlenden Eigenbeitrages, für den Erhalt der vollen Riester-Zulage, aus den Vorjahreseinkünften berechnet, haben Personen, die längere Zeit arbeitslos sind, hier die Möglichkeit mit wenig Eigenmitteln die volle Förderung zu sichern.

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