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Rente mit 67

Bundesrat und Bundestag haben das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Damit steht fest:

Die Regelaltersgrenze wird ab den Jahrgängen 1947 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Alle ab 1964 Geborenen können abschlagsfrei erst mit dem 67. Lebensjahr in Rente gehen!

Das hat gravierende Auswirkungen auf die Situation der Alterseinkünfte der zukünftigen Rentner. Denn bei vorzeitigem Rentenbezug werden die Abschlägege (lebenslange Rentenkürzungen) nicht mehr wie bisher vom 65. Lebensjahr gerechnet, sondern vom 67. Wer früher in den Ruhestand gehen will (oder muss) muss pro Jahr auf 3,6% seiner Rentenleistung verzichten.

Beispiel: vorzeitiger Rentenbezug mit 65 (!) = - 7,2% Rente lebenslang…

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