Volle Rente erst mit 67…

Die Koalition hat sich auf Details zur Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 ab dem Jahr 2012 verständigt.

Das abschlagsfreie Renteneintrittsalter soll von 2012 bis 2029 stufenweise auf 67 Jahre angehoben werden.

Geburtsjahrgänge ab 1964 sind davon voll betroffen.

Nur wer 45 Versicherungsjahre aufweisen kann, geht ohne Abschläge in den Ruhestand.

Fazit: Betroffene Jahrgänge müssen 2 Jahre länger für eine geringere Rente arbeiten.

Wer dennoch seinen Rentenbeginn früher anvisiert, muss gravierende Kürzungen einkalkulieren! Beispiel: Rentenbeginn mit 62 bedeutet minus 18% vom zu diesem Zeitpunkt erreichten Rentenanspruch (5 Jahre früher mal -3,6% pro Jahr).

weitere Informationen unter www.bmas.bund.de

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